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Aral-Tankstellen in Baden-Württemberg unterlaufen Verbot des Alkoholverkaufs zur Nachtzeit

Seit kurzem darf an Tankstellen und Kiosken in Baden-Württemberg in der Nacht kein Alkohol mehr verkauft werden. Einige Aral-Tankstellen versuchen das Verbot zu umgehen.

Monatelang hatten CDU und FDP um das Alkoholverkaufsverbot gerungen,welches nun seit dem 1. März 2010 gilt. Demnach darf zwischen 22 und 5 Uhr an Kiosken, in Supermärkten und in Tankstellen kein Alkohol mehr verkauft werden. Grund für das Verkaufsverbot war, daß  es am späten Abend auf Parkplätzen und in Parks immer häufiger zu Saufgelagen und gewaltsamen Ausschreitungen gekommen war.

An einigen Tankstellen des Aral-Konzerns wird das Verkaufsverbot nun auf geschickte Art umgangen:  nach dem Motto „Zuerst kaufen und bezahlen – später abholen!“ können Kunden tagsüber Waren, egal ob Alkohol oder Süßigkeiten, kaufen. Der Kassenbon wird in eine Mappe geklebt und gegen Rückgabe des Abholscheins kann die Ware dann später zu jeder Zeit abgeholt werden.

Ein Sprecher des Aral-Konzerns in Bochum kommentierte:  im Gesetz sei „ein Verkaufsverbot, nicht aber ein Abholverbot“ festgeschrieben.  Im Übrigen sei das Shopgeschäft die Sache der Tankstellenbetreiber und schiebt damit den schwarzen Peter der Verantwortung weiter.

Rüdiger Seidenspinner, Landeschef bei der Gewerkschaft der Polizei, übte scharfe Kritik am Aral-Konzern: „Damit wird das Verkaufsverbot unterlaufen. Das kann nicht im Sinne des Erfinders sein.“

Quelle: Stuttgarter Nachrichten

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