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Anwalt Günter Freiherr von Gravenreuth erschießt sich

-MKH-

eigener Bericht (MKH)

Einer der umstrittensten Anwälte Deutschlands, Günther Freiherr von Gravenreuth, hat sich in der vergangenen Nacht in seiner Wohnung im Münchner Stadtteil Schwabing erschossen.

Der 61-jährige Jurist hatte seinen Selbstmord im Internet, sowie gegenüber einem Bekannten telefonisch angekündigt. Dieser alarmierte daraufhin die Polizei. Als gegen 2 Uhr früh ein Spezialeinsatzkommando in die Wohnung des Anwalts eindrang, hörten die Beamten einen Schuss. Von Gravenreuth hatte sich mit einer scharfen Waffe selbst erschossen. Die Hilfe des Notarztes kam zu spät.

Günther Freiherr von Gravenreuth wird als Erfinder der Massenabmahnungen betrachtet, weil er der erste Anwalt war, der in der Computerszene massenhaft Urheberrechtsverstöße abmahnte.

So lockte er 1992 mit fingierten Briefen der angeblich 15-jährigen Tanja Nolte-Berndel, den sog.  „Tanja Briefen“ tauschwillige Computer-Nutzer in eine Abmahnfalle. Wer mit dem vermeintlichen Teenager (war er selbst)  Software tauschte,  erhielt eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverstoßes.

Neben Unternehmen mahnte Gravenreuth später auch in großem Stil Privatpersonen und Foren ab.

Im Jahr 2000 verurteilte ihn ein Münchner Gericht wegen Urkundenfälschung in 60 Fällen zu einer Geldstrafe. Im  Jahr 2008 erfolgten Verurteilung wg. Untreue zu 11 Monaten Haftstrafe.

Vor knapp vier Jahren war von Gravenreuth jedoch zu weit gegangen. Er legte sich damals mit der Berliner „tageszeitung“  (taz) an. Von Gravenreuth hatte die Zeitung abgemahnt,weil er ungefragt eine E-Mail von der „taz“ bekommen habe. Die Zeitung bezahlte 663,71 Euro Abmahnkosten. Später behauptete von Gravenreuth jedoch, daß er das Geld nie bekommen habe und beantragte die Pfändung der Internetadresse „taz.de“. Eine Hausdurchsuchung der Anwaltskanzlei von Gravenreuths brachte jedoch ein Fax zutage, welches bewies, dass das Geld eingegangen war.  Das Berliner Landgericht verurteilte den bereits wegen ähnlicher Delikte vorbestraften Anwalt daraufhin zu einer 14-monatigen Gesamt- Haftstrafe.

Seit diesem (letzten) Schuldspruch versuchte von Gravenreuth mit allerlei juristischen Tricks, dem drohenden Gefängnisaufenthalt zu entgehen.  Vor einigen Tagen waren jedoch alle  Fristen abgelaufen.

Weil Gravenreuth jedoch nicht zum Haftantritt erschienen war, erging ein Vollstreckungshaftbefehl gegen ihn.

Wahrscheinlich war dies dann der Auslöser für seinen Selbstmord.

Quellen:  Polizeireport Bayern,  stern.de,   Wikipedia

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