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Jura-Göttin Katja Günther zu Schadensersatz verurteilt

Zitat aus einer Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein

06.10.2009

Deutschlands wohl unbeliebteste Anwältin wurde zu Schadensersatz verurteilt

Katja Günther ist in Deutschland wahrscheinlich die wohl unbeliebteste Rechtsanwältin.

Diese betreibt nämlich seit Jahren das Inkassogeschäft für Unternehmen, die einschlägig als Internetabzocker bekannt sind.

Frau Günther verschickte massenweise Mahnschreiben, in denen zum Teil völlig zu Unrecht erhobene Entgelte der Internetabzocker eingetrieben werden sollten. Zahlte der Adressat nicht, wurde mit gerichtlichen Schritten gedroht. Vereinzelt wurden sogar Mahnbescheide erlassen.

Nun stand Frau Günther selbst vor Gericht. In dem konkreten Fall wurde die geschäftige Anwältin dazu verurteilt, die Kosten eines Anwaltes zu zahlen, der im Auftrag eines Mandanten gegen die Forderung eines von Frau Günther vertretenen Internetabzockers vorgegangen war.

Die Urteilsbegründung ist dabei von besonderer Süffisanz. Die Richter des Amtsgerichts Karlsruhe hatten Frau Günther bescheinigt, dass sich diese durch die Einforderung von ungerechtfertigten Forderungen von Internetabzockern einer Beihilfe strafbar gemacht hat und somit auch schadensersatzpflichtig ist.

Es bleibt zu hoffen, dass dieses Urteil (AG Karlsruhe 9 C 93/09 – rechtskräftig) auch andere Rechtsanwälte abschrecken wird, die Steigbügelhalter für unseriöse Internet-Unternehmen zu spielen.

Die Abschreckung wird dabei wohl aber nur über den Geldbeutel funktionieren. Laut Staatsanwaltschaft München lagen über 1000 Strafanzeigen wegen Nötigung und Betruges gegen Frau Günther vor. Davon ließ sich diese also schon einmal nicht sonderlich beeindrucken.

Bedauerlicherweise lassen sich Rechtsanwälte vor den schmutzigen Karren spannen, weil dieses Geschäft äußerst lukrativ ist. So wanderten auf das Konto von Frau Günther bis zu € 20.000,- täglich.

Wenn jedoch zukünftig ein Internetabzocke-Anwalt damit rechnen muss, dass er sich schadensersatzpflichtig macht und sich das schmutzige Geschäft schlichtweg nicht mehr lohnt, entzieht man diesen den Nährboden für ihr Handeln.

Was ist also zu tun, wenn eine dubiose Rechnung im Briefkasten liegt?

Zunächst sollte man sich Rechtsrat – z.B. bei der Verbraucherzentrale – einholen, um prüfen zu lassen, ob es sich um eine unberechtigte Forderung eines Internetabzockers handelt oder nicht. Ist dies der Fall, sollte mit einem Musterschreiben der Forderung widersprochen werden. Jegliche weitere Korrespondenz kann man sich sparen. Sollte ein gerichtlicher Mahnbescheid von der Gegenseite erlassen worden sein, muss innerhalb der 14-tägigen Frist der Widerspruch erklärt werden. Hierzu bedarf es nur eines Kreuzes auf dem beiliegenden Formular. Dass danach ein Gerichtsverfahren in die Wege geleitet wurde, ist bislang nicht bekannt geworden. Dies ist wohl schon deswegen unwahrscheinlich, weil der Internetabzocker vor Gericht seinen Anspruch beweisen muss, was ihm in der Regel nicht gelingen wird.

Steht dem Verbraucher eine Rechtsschutzversicherung zur Seite, kann die Angelegenheit einem Rechtsanwalt übertragen werden. Dadurch entlastet der Verbraucher seine Nerven und kann den Spieß wie in dem hier beschriebenen Fall umdrehen.

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