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Die für ihre Inkassotätigkeit für Onlinefirmen bekannte Rechtsanwältin Katja Günther ist mit dem Versuch gescheitert: Urteil (AG Karlsruhe 9 C 93/09 – rechtskräftig) mit einer einstweiligen Verfügung gegen die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein vorzugehen.

Gegenstand der vorläufigen Gerichtsentscheidung, deren Beantragung Günther jetzt zurückgezogen habe, war die Überschrift einer Pressemeldung der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein, teilte die Konsumentenorganisation heute mit.

Anwältin Katja Günther wurde im August rechtskräftig verurteilt (AG Karlsruhe, Az. 9 C 93/09), genau 46,41 Euro Anwaltsgebühr für die Abwehr unberechtigter Inkasso-Forderungen sowie etwa 150 Euro Gerichtsgebühr für das Verfahren zu zahlen.

Die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein veröffentlichte daraufhin eine Pressemitteilung, in der dieses Urteil mitgeteilt wurde. Wegen der Überschrift dieser Pressemeldung beantragte Katja Günther eine einstweilige Verfügung gegen die Verbraucherzentrale.

Die Überschrift lautete: „Deutschlands unbeliebteste Anwältin zu Schadenersatz wegen Beihilfe zum Betrug verurteilt.“ Stein des Anstoßes für Anwältin Günther war das schlichte Wort „wegen“. Dieses Wort würde die Schlussfolgerung ermöglichen, dass Günther strafrechtlich verurteilt wurde.

Das besagte Urteil war aber ein zivilrechtliches kein strafrechtliches. Der Argumentation des Anwalts, von dem Katja Günther sich vertreten ließ, konnte das Kölner Landgericht jedoch nicht folgen.

“Der Anwalt von Frau Günther trug juristisch ambitioniert vor, dass das Wort ‘wegen’ für Laien und Nicht-Laien zwangsläufig mit einer strafrechtlichen Verurteilung in Verbindung gebracht wird und scheiterte offenkundig damit” so Boris Wita von der Verbraucherzentrale.

Dies sei aber gar nicht mit der Formulierung zum Ausdruck gekommen, sondern vielmehr eine an den Haaren herbeigezogene Deutung, sagte Wita.

Katja Günther betreibt seit Jahren das Inkassogeschäft für Unternehmen, die einschlägig als Internetabzocker bekannt sind. Sie verschickte massenweise Mahnschreiben, in denen Entgelte für Nepp-Abos eingetrieben werden sollten.

Anfang Oktober 2009 wurde die Anwältin selbst zivilrechtlich dazu verurteilt, die Kosten eines Anwaltes zu übernehmen, der im Auftrag eines Mandanten gegen die Forderung eines von Günther vertretenen Internetunternehmens vorgegangen war.

GEGEN RECHTSANWÄLTIN GÜNTHER LIEGEN HUNDERTE STRAFANZEIGEN WEGEN BETRUG UND NÖTIGUNG VOR

Wie die Verbraucherschutzzentrale Schleswig-Holstein in einer aktuellen Pressemeldung mitteilt, wurde der Antrag auf einstweilige Verfügung zwischenzeitlich zurückgezogen.

Weiterhin informiert die Verbraucherzentrale darüber, dass bei der Staatsanwaltschaft München gegen Anwältin Günther mehrere hundert Strafanzeigen wegen Betrug und Nötigung vorliegen.

Was tun gegen Abzocke?

Wenn eine dubiose Rechnung in Ihrem Briefkasten liegt, sollten Sie auf keinen Fall voreilig auf die Forderungen eingehen sondern erst mal abwarten, ob und bis ein richtiger MAHNBESCHEID von einem deutschen Amtsgericht kommt. Diesem können Sie dann widersprechen. Mahnbescheide sind jedoch äusserst selten, weil die Betreiber dubioser Nepp-Seiten überhaupt keine Lizenzen für die zum Download angebotene Software besitzen und weil deren AGB`s (mit dem Verzicht auf ein Widerrufsrecht) nicht stimmig sind. Rat bieten z.B. die Verbraucherzentralen sowie Seiten des nicht-staatlichen Konsumentenschutz wie www.onlinedetektiv.com oder www.konsumer.info Sie können sich aber auch aktiv gegen Abofallen und ähnliche Abzocker schützen: vor allem aber mit gesundem Menschenverstand!

Bleiben Sie skeptisch!

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