Gewerbeauskunftszentrale – GWE-Wirtschaftsinformationsges. mbH neues Urteil vom LG Düsseldorf

Das Geschäftsmodell der sog. “gewerbeauskunftszentrale“, mit amtlich aufgemachten SPAM-Emails, horrend teure Einträge in dubiose Internetverzeichnisse zu verkaufen, wurde vom LG Düsseldorf mit einem Ordnungsgeld von 50.000 € “bewertet”

Mit Beschluss 38 O 148/10  vom 23.04.2013 hat das Landgericht Düsseldorf gegen die GWE-Wirtschaftsinformationsges. mbH (Gewerbeauskunftszentrale) ein Ordnungsgeld in Höhe von 50.000,- € verhängt, nachdem diese trotz rechtskräftiger Entscheidung weiterhin irreführende Antragsformulare verschickt hatte.

Das LG Düsseldorf kam zum Ergebnis, dass auch durch ein leicht abgewandeltes Formular ein Verstoß gegen den Unterlassungstitel vorliegt. Unterlassungstitel und auch strafbewehrte Unterlassungserklärungen beziehen bekanntermaßen sich immer auch auf kerngleiche Verstöße. (siehe BGH: Gewerbeauskunfts-Zentrale scheitert mit Nichtzulassungsbeschwerde – Urteil des OLG Düsseldorf gegen GWE-Wirtschaftsinformationsges. mbH rechtskräftig m.w.N.)

Quelle: RA Beckmann und Norda

In der Vergangenheit berichtete Facto24 ausführlich über Sebastian Cyperski und seine einträgliche Masche:

Über die Firmen/Webseiten

gewerbeauskunftzentrale.de

GWE-Wirtschaftsinformations GmbH,

gwe-wirtschaftsinformation.de

gewerbeauskunft-zentrale.de

wurden kleine Gewerbetreibende mit einem Formular angeschrieben, angemailt und gefaxt, welches den Anschein erwecken kann, es handele sich um einen kostenfreien Service eines Branchenbuchbetreibers.

Überschrieben mit dem amtlich wirkenden Titel “Gewerbeauskunft-Zentrale” wurde um Aufmerksamkeit gebuhlt. Der Adressat wird darin aufgefordert, in dem bereits vorausgefüllten Formular fehlende oder fehlerhafte Daten zu korrigieren und das Ganze dann unterschrieben (am besten per Fax) zurückzusenden.

Ganz und gar nicht gebührenfrei ist dann aber der eigentliche Eintrag: Monatlich netto 39,85 Euro sollte der dermaßen gelinkte zahlen. Bei einer Laufzeit von zwei Jahren immerhin 956,40 Euro plus Umsatzsteuer. Ein stolzes Sümmchen für ein sehr lückenhaftes und kaum bekanntes “Zentral”-Register.

Zum Thema Branchenbuchabzocke stellt der BGH in einer PRESSEMITTEILUNG fest:

Überraschende Entgeltklausel
für Eintrag in ein Internet – Branchenverzeichnis unwirksam

Der Bundesgerichtshof hat heute eine Entscheidung zu der Frage getroffen, ob eine Entgeltklausel in einem Antragsformular für einen Grundeintrag in ein Branchenverzeichnis im Internet nach dem Erscheinungsbild des Formulars überraschenden Charakter hat und deshalb nicht Vertragsbestandteil wird (§ 305c Abs. 1 BGB*).

Die Klägerin unterhält ein Branchenverzeichnis im Internet. Um Eintragungen zu gewinnen, übersendet sie Gewerbetreibenden ein Formular, welches sie als “Eintragungsantrag Gewerbedatenbank…” bezeichnet. In der linken Spalte befinden sich mehrere Zeilen für Unternehmensdaten. Nach einer Unterschriftszeile, deren Beginn mit einem fettgedruckten “X” hervorgehoben ist, heißt es in vergrößerter Schrift: “Rücksendung umgehend erbeten” und (unterstrichen) “zentrales Fax”. Es folgt die fett und vergrößert wiedergegebene Faxnummer der Klägerin.

Die rechte Seite des Formulars besteht aus einer umrahmten Längsspalte mit der Überschrift “Hinweise zum Ersteintragungsantrag, Leistungsbeschreibung sowie Vertragsbedingungen, Vergütungshinweis sowie Hinweis nach § 33 BDSG (Bundesdatenschutzgesetz)”. In dem sich anschließenden mehrzeiligen Fließtext ist unter anderem folgender Satz enthalten: “…Vertragslaufzeit zwei Jahre, die Kosten betragen 650 Euro netto pro Jahr….”

Der Geschäftsführer der Beklagten füllte das ihm unaufgefordert zugesandte Formular aus und sandte es zurück. Die Klägerin trug die Beklagte in das Verzeichnis ein und stellte dafür 773,50 € brutto in Rechnung. Die auf Zahlung dieses Betrages gerichtete Klage ist in den Vorinstanzen ohne Erfolg geblieben.

Der u. a. für das Werkvertragsrecht zuständige VII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision der Klägerin zurückgewiesen. Mit Rücksicht darauf, dass Grundeinträge in ein Branchenverzeichnis im Internet in einer Vielzahl von Fällen unentgeltlich angeboten werden, wird eine Entgeltklausel, die nach der drucktechnischen Gestaltung des Antragsformulars so unauffällig in das Gesamtbild eingefügt ist, dass sie von dem Vertragspartner des Klauselverwenders dort nicht vermutet wird, gemäß §  305c Abs. 1 BGB nicht Vertragsbestandteil. Im vorliegenden Fall machte bereits die Bezeichnung des Formulars als “Eintragungsantrag Gewerbedatenbank” nicht hinreichend deutlich, dass es sich um ein Angebot zum Abschluss eines entgeltlichen Vertrages handelte. Die Aufmerksamkeit auch des gewerblichen Adressaten wurde durch Hervorhebung im Fettdruck und Formulargestaltung zudem auf die linke Spalte gelenkt. Die in der rechten Längsspalte mitgeteilte Entgeltpflicht war demgegenüber drucktechnisch so angeordnet, dass eine Kenntnisnahme durch den durchschnittlich aufmerksamen gewerblichen Adressaten nicht zu erwarten war. Die Zahlungsklage ist daher zu Recht als unbegründet abgewiesen worden.

*§ 305c BGB Überraschende und mehrdeutige Klauseln

(1) Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die nach den Umständen, insbesondere nach dem äußeren Erscheinungsbild des Vertrags, so ungewöhnlich sind, dass der Vertragspartner des Verwenders mit ihnen nicht zu rechnen braucht, werden nicht Vertragsbestandteil.

(2) ….

Urteil vom 26. Juli 2012 – VII ZR 262/11

AG Recklinghausen – Urteil vom 24. Mai 2011 – 13 C 91/11

LG Bochum – Urteil vom 15. November 2011 – 11 S 100/11

Karlsruhe, den 26. Juli 2012

Vor Versuchen des Inkassobüro “DDI Deutsche Direkt Inkasso GmbH“mit “Rabattangeboten” Geld für die Gewerbeauskuftszentrale beizutreiben, wird z.B. auf der Homepage von RA Radziwill gewarnt:

 

“Wer das amtlich wirkende Formular der GWE-Wirtschaftsinformations GmbH unterschrieben hatte….. sieht sich bald mit einer Rechnung über 596,06 € konfrontiert.

Als „Marketingbeitrag“ für einen „Basiseintrag“ auf eben dieser Seite. Dass es sich dabei nur um die erste Rate handelt, ist zu dem Zeitpunkt möglicherweise noch nicht allen klar. Im Kleingedruckten des Formulars der GWE findet sich nämlich der Hinweis, dass man sich für zwei Jahre verpflichtet, jährlich diese Betrag zu zahlen”

Wer nicht zahlt, erhält bald eine Flut von Briefen: Erinnerungen, Mahnungen, letzten, allerletzten und wirklich allerallerletzten Mahnungen. Alles in der Hoffnung, ihn mürbe zu machen.

Schließlich werden Rechtsanwälte aufgefahren oder es wird durch ein Inkassounternehmen gedroht: der DDI Deutsche Direkt Inkasso GmbH, ebenfalls aus Köln. Die von Rechtsanwälten und DDI fabrizierten Schreiben sind aggressiv im Begehren

Wer sich davon unbeeindruckt zeigt und weiterhin nichts zahlt, erhält Schnäppchenangebote von  beiden. Bei Rechtsanwältin Claudia M.  sind es 375 EUR. Damit sei alles erledigt, schreibt sie;  auch Anwaltskosten, Zinsen und der Anspruch, den die GWE-Wirtschaftsinformations GmbH für ein zweites Vertragsjahr habe.

Noch weniger sind es bei der DDI Deutsche Direkt Inkasso GmbH 369,32 EUR sollen es dort sein.

Wer auf den Vorschlag der DDI eingeht und den Betrag zahlt, bedenkt die Folgen nicht richtig. Damit ist nämlich nur die Rechnung über 569,06 EUR für das erste Vertragsjahr aus der Welt geschafft. Nicht aber für das zweite Jahr…

Das Anwaltsbüro empfiehlt, grundsätzlich, an die Branchenbuch-Abzockerszene nichts zu zahlen.

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DSDS alle Votingergebnisse der Telefonvotings

Die 10. “Jubiläums-Staffel” von DSDS ist vorbei und mit Beatrice Egli hat die zweite Frau in der Geschichte der RTL-Castingshow mit dem Siegersong “Mein Herz” (von Dieter Bohlen) gesiegt.

Für die meisten Zuschauer, und wohl  auch für die Jury dürfte ihr Sieg keine echte Überraschung gewesen sein: erst als zweite Frau überhaupt hat sie die Jubiläumsstaffel von “Deutschland sucht den Superstar” gewonnen – und das mit Schlagermusik.

Und wie die offiziellen Votingergebnisse der Live-Shows hier zeigen, war Egli’s Sieg eindeutig vorhersehbar, nachdem zuvor Ricardo Bielecki, Susan Albers, Erwin Kintop, Tim David Weller, Simone Mangiapane, Timo Tiggeler, Maurice Glover, Nora Ferjani ausgeschieden waren und als Deutschland’s Superstar nicht in Frage kamen

Hier alle offiziellen Ergebnisse der Telefonvotings von allen Mottoshows

Votingergebnisse DSDS 2013: 1. Mottoshow

12.05.2013, 14:53 Uhr

Beatrice Egli 24,15 %
Susan Albers 14,19 %
Lisa Wohlgemuth 13,37 %
Tim David Weller 11,87 %
Ricardo Bielecki 9,60 %
Simone Mangiapane 9,45 %
Erwin Kintop 6,50 %
Maurice Glover 4,62 %
Timo Tiggeler 3,67 %
Nora Ferjani 2,58 %

Quelle: RTL

Votingergebnisse DSDS 2013: 2. Mottoshow

12.05.2013, 14:53 Uhr

Beatrice Egli 26,43 %
Lisa Wohlgemuth 15,26 %
Ricardo Bielecki 14,64 %
Susan Albers 11,04 %
Erwin Kintop 8,25 %
Tim David Weller 7,76 %
Simone Mangiapane 7,44 %
Timo Tiggeler 4,67 %
Maurice Glover 4,51 %

Quelle: RTL

Votingergebnisse DSDS 2013: 3. Mottoshow

12.05.2013, 14:33 Uhr

Beatrice Egli 33,06 %
Lisa Wohlgemuth 16,61 %
Susan Albers 13,15 %
Ricardo Bielecki 10,83 %
Erwin Kintop 9,24 %
Tim David Weller 7,64 %
Simone Mangiapane 5,01 %
Timo Tiggeler 4,46 %

Quelle: RTL

Votingergebnisse DSDS 2013: 4. Mottoshow

12.05.2013, 14:53 Uhr

Beatrice Egli 29,67 %
Erwin Kintop 19,64 %
Lisa Wohlgemuth 14,90 %
Ricardo Bielecki 11,80 %
Susan Albers 11,72 %
Tim David Weller 6,51 %
Simone Mangiapane 5,76 %

Quelle: RTL

Votingergebnisse DSDS 2013: 5. Mottoshow

12.05.2013, 14:37 Uhr

Ricardo Bielecki 29,20 %
Betarice Egli 27,57 %
Lisa Wohlgemuth 12,69 %
Susan Albers 12,20 %
Erwin Kintop 11,40 %
Tim David Weller 6,94 %

Quelle: RTL

Votingergebnisse DSDS 2013: 6. Mottoshow

12.05.2013, 14:40 Uhr

Beatrice Egli 36,89 %
Ricardo Bielecki 17,95 %
Susan Albers 16,74 %
Lisa Wohlgemuth 14,59 %
Erwin Kintop 13,83 %

Quelle: RTL

Votingergebnisse DSDS 2013: 7. Mottoshow

12.05.2013, 14:44 Uhr

Beatrice Egli 35,66 %
Ricardo Bielecki 27,91 %
Lisa Wohlgemuth 24,51 %
Susan Albers 11,92 %

Quelle: RTL

Votingergebnisse DSDS 2013: 8. Mottoshow / Halbfinale

12.05.2013, 14:46 Uhr

Beatrice Egli 53,70 %
Lisa Wohlgemuth 23,45 %
Ricardo Bielecki 22,85 %

Quelle: RTL

9. Mottoshow /Finale

12.05.2013, 14:51 Uhr

Beatrice Egli 70,25 %
Lisa Wohlgemuth 29,75 %

Mit 70,25 Prozent der Zuschauerstimmen konnte sich die Schlagersängerin Beatrice Egli am Finalabend gegen Lisa Wohlgemuth, durchsetzen.

Wird es eine elfte Staffel von Deutschland sucht den Superstar ( “DSDS”) geben ?

Am 13. März 2013 gab RTL bekannt, dass es eine weitere, elfte Staffel geben werde. Für die elfte Staffel kann man sich seit dem 16. März 2013 unter RTL.de bewerben.

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