e-maxx-ffm.de Betrug
Wir haben Hinweise von unseren Lesern bekommen, die bei diesem Shop Waren bestellt und vorab bezahlt haben, ohne das die Firma die Waren auch geliefert hat. Es geht um den online-shop
e-maxx-ffm.de
Auf dieser Webshop – Seite werden teure Elektroartikel, Handies und Foroapparate zu Billigpreisen angeboten.
Ich habe daraufhin die Seite
e-maxx-ffm.de
analysiert. Bis ich jedoch eine Betrugswarnung wegen FAKE SHOP ausspreche, rate ich meinen Lesern zu äusserster Vorsicht bei diesem Webshop.
Aus dem IMPRESSUM zu e-maxx-ffm.de erfahren wir:
Impressum
Filiale Frankfurt am Main
Kreuzgasse 2261250 Usingen
Tel: 01805014530 (14 Cent pro Minute aus dem Festnetz der Dt. Telekom; Mobilfunkhöchstpreis: 42 Cent pro Minute)
E-Mail: support@e-maxx-ffm.de
Geschäftsführer: Marc Herzberger
Registergericht: Usingen
Registernummer: HRB 27215
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz: DE287635776
In der Kreuzgasse 22 in 61250 Usingen ist der Shop seit Ende Januar 2014 bekannt. Die vorherige Anschrift war E-maxx GmbH in der Seestr. 2-4 in 63110 Rodgau. Es gibt weitere Adressen, unter denen der Shop vorher residiert hatte. Offensichtlich zieht man öfters mal um. Rechtsanwälte, die einen Mahnbescheid zustellen lassen wollten, hatten bei der amtlichen Zustellung keinen Erfolg
Die aktuell angegebene Telefonnummer 01805014530 führt zu einer kostenpflichtigen Servicenummer und ist, lt. Aussagen vieler verunsicherter Verbraucher, nur selten besetzt.
Ich habe dort angerufen und festgestellt, daß niemand rangeht. Statt dessen hörte ich ein „dauerbesetzt“
Die Domain e-maxx-ffm.de ist seit dem 10.06.2014 (!!!) registriert:
Type: PERSON
Name: Marc Herzberger
Address: Erna-Scheffler-Str. 1
PostalCode: 51103
City: Koeln
CountryCode: DE
Phone: +49 01 0000001
Fax: +49
Changed: 2014-06-10T09:45:09+02:00
Es gibt zahlreiche Hinweise, Bewertungen und Beschwerden über die Firma e-maxx-ffm.de im Internet. Auf „verbraucherschutz.de“ schreiben geprellte Kunden von „Betrug“ und von Strafanzeigen
Soweit würden wir von Facto24 in unserer Bewertung noch nicht gehen, sehen aber Anhaltspunkte und Gefahr einer Insolvenz und evtl. einer Insolvenzverschleppung. Wir raten unseren Lesern deshalb zu VORSICHT mit dem webshop e-maxx-ffm.de
Ich persönlich würde mein eigenes Geld jedoch bei diesem Laden nicht riskieren.
Bevor wir jetzt laut und deutlich ” BETRUG mit SCHUMMELSHOP “ schreiben,
bitten wir um aktuelle BEWERTUNGEN und fragen wir unsere Leser :
1. Wann habt ihr dort die Ware bestellt ?
2. Was habt ihr bestellt und zu welchem Preis ?
3. Welche Zahlungskonditionen habt ihr getroffen ? (Vorkasse, Nachname etc.)
4. Wann und wohin wurde das Geld überwiesen ?
5. Habt ihr eine E-mail erhalten, dass die Ware versendet wurde? ? – Wenn ja – Wann ?
6. Was habt ihr versucht, um mit
“ e-maxx-ffm.de ”
in Kontakt zu treten? (Anruf; persönlich vor der Tür geklingelt; Versandunternehmen kontaktiert etc.)
7. Wurde eure bestellte Ware geliefert ? – Wenn ja. Wann ?
8. Wenn ihr bisher unzufrieden seid. – Was erwägt ihr als weiteren Schritt zu tun ?
Steckt hinter e-maxx-ffm.de Betrug und Abzocke mit einem FAKE SHOP ?
Wir raten dringend zu VORSICHT mit dem Shop e-maxx-ffm.de
e-maxx-ffm.de Betrug
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 72 IN 544/14
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 81387 eingetragenen e-maxx GmbH, Grundgasse 7, 61267 Neu-Anspach, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Marc Herzberger
wird wegen Zahlungsunfähigkeit heute, am 24.03.2015, um 12:48 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 25.11.2014 bei Gericht eingegangenen Antrags einer Gläubigerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt
Rechtsbeistand Siegfried Müller, Kölner Straße 67, 50226 Frechen
– Telefon: 02234 9678 812, Fax: 02234 9678 820 – .
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum
01.06.2015
unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Stichtag, der dem Prüfungstermin (§§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist der
25.06.2015.
Dieser Termin entspricht zugleich dem Termin der ersten Gläubigerversammlung. Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
•
zur Person des Insolvenzverwalters,
•
zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
•
zur Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
•
zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
•
zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens ab dem 09.06.2015 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1303 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Köln eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter http://www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Zusätzlicher Hinweis: Beschlüsse und Anordnungen des Insolvenzgerichts Köln werden durch Veröffentlichung im Internet unter http://www.insolvenzbekanntmachungen.de bekanntgemacht. Dies gilt insbesondere für die Einberufung von Gläubigerversammlungen, die Bestimmung besonderer Prüfungstermine und des Schlusstermins, die Aufhebung des Insolvenzverfahrens, ggf. die Erteilung oder Versagung der Restschuldbefreiung sowie die Anhörung der Gläubiger nach Ablauf der Abtretungsfrist.
72 IN 544/14
Amtsgericht Köln, 24.03.2015
Sehr geehrter Kunde
wir haben ihre Bankdaten erhalten und werden die Rücküberweisung veranlassen.
Mit freundlichen Grüßen
e-maxx Team
Sara Meier
Gesendet: Mittwoch, 30. Juli 2014 20:13
An: e-maxx-ffm
Betreff: Aw: Ihr Widerruf zur Bestellung 607157
ich werde jetzt gegen sie ein mahnverfaren per amtsgericht über ein rechtsanwalt einleiten lassen
vieleicht verstehen sie es dann besser wenn sie höre kosten haben wollen ich finde das eine unverschämt heit von ihnen wie sie mit ihrer kuschaft um gehen
Gesendet: Montag, 30. Juni 2014 um 21:57 Uhr
Von: „e-maxx-ffm.de“
Betreff: Ihr Widerruf zur Bestellung 607157
e-maxx-ffm
Sehr geehrter Kunde,
folgenden Widerruf haben wir erhalten und werden ihn schnellstmöglich bearbeiten:
Widerruf an:
Emaxx Elektronik Vertriebs GmbH Filiale Frankfurt am Main:
Marc Herzberger
Kreuzgasse 22
61250 Usingen
Tel: 01805014530 (0,14 €/Min. aus dem dt. Festnetz, max. 0,42 €/Min.)
E-Mail: support@e-maxx-ffm.de
deutschland
Bestelldatum: 23.06.2014
Widerrufsdatum: 30.06.2014
Widerruf:
Hiermit widerrufe(n) ich/wir den von mir/uns erteilte Angebot über den Kauf der folgenden Waren / die Erbringung der folgenden Dienstleistung:
1 x TOSHIBA 40L2434DG – LED-Fernseher + HDMI-Kabel F3Y021BF2M – 2 m (B0378429)
geld ist überwiesen ich bitte um zurück erstastun auf mein konto
einschreibe mit rückscheinist zu ihnen unterwegs
sollte nich inerhalb 2 woche das geld auf mein konto gut geschrieben sein übergebe ich es sofort
eine anwat
und über gebe es der kripo in recklinghausen und werde anzeige erstatten sie sind im internett sehr stark aufgefallen da her mei entschluss
bitte denken sie daran wenn sie nicht zurück zahlen sollten ist das vorsätzlich keit auf betrug ich mache sie darauf aufmeksam mfg g
E-maxx GmbH
Vertretungsberechtigt:
Marc Herzberger
Wiesbadener Landstraße 18
65203 Wiesbaden
Deutschland
ich möchte ihnen nur ein bescheid schicken frau Sara Meier das ich sie und ihren schef und die firma wegen betrug angezeigt habe
sie wissen ja da sie dann wenn es vor gericht geht vorbestraft sind und kaum noch eine arbeit finden werden die anzeige werde ich nicht zurück nehmen ich hatte schon mal so ein fall der mann ist 10 jahre wegen betrug eingespärt worden
Gesendet: Dienstag, 05. August 2014 um 12:18 Uhr
Von: e-maxx-ffm
An:
Betreff: AW: Ihr Widerruf zur Bestellung 607157
Sehr geehrter Kunde
wir haben ihre Bankdaten erhalten und werden die Rücküberweisung veranlassen.
Mit freundlichen Grüßen
e-maxx Team
Sara Meier
Von:
Gesendet: Mittwoch, 30. Juli 2014 20:13
An: e-maxx-ffm
Betreff: Aw: Ihr Widerruf zur Bestellung 607157
ich werde jetzt gegen sie ein mahnverfaren per amtsgericht über ein rechtsanwalt einleiten lassen
vieleicht verstehen sie es dann besser wenn sie höre kosten haben wollen ich finde das eine unverschämt heit von ihnen wie sie mit ihrer kuschaft um gehen
Gesendet: Montag, 30. Juni 2014 um 21:57 Uhr
Von: „e-maxx-ffm.de“
Betreff: Ihr Widerruf zur Bestellung 607157
e-maxx-ffm
Sehr geehrter Kunde,
folgenden Widerruf haben wir erhalten und werden ihn schnellstmöglich bearbeiten:
Widerruf an:
Emaxx Elektronik Vertriebs GmbH Filiale Frankfurt am Main:
Marc Herzberger
Kreuzgasse 22
61250 Usingen
Tel: 01805014530 (0,14 €/Min. aus dem dt. Festnetz, max. 0,42 €/Min.)
E-Mail: support@e-maxx-ffm.de
Ihre Daten:
Herr
Bestelldatum: 23.06.2014
Widerrufsdatum: 30.06.2014
Widerruf:
Hiermit widerrufe(n) ich/wir den von mir/uns erteilte Angebot über den Kauf der folgenden Waren / die Erbringung der folgenden Dienstleistung:
1 x TOSHIBA 40L2434DG – LED-Fernseher + HDMI-Kabel F3Y021BF2M – 2 m (B0378429)
geld ist überwiesen ich bitte um zurück erstastun auf mein konto
einschreibe mit rückscheinist zu ihnen unterwegs
sollte nich inerhalb 2 woche das geld auf mein konto gut geschrieben sein übergebe ich es sofort
eine anwat
und über gebe es der kripo in recklinghausen und werde anzeige erstatten sie sind im internett sehr stark aufgefallen da her mei entschluss
gerhard seufert
bitte denken sie daran wenn sie nicht zurück zahlen sollten ist das vorsätzlich keit auf betrug ich mache sie darauf aufmeksam mfg g seufert
E-maxx GmbH
Vertretungsberechtigt:
Marc Herzberger
Wiesbadener Landstraße 18
65203 Wiesbaden
Deutschland
Hallo,
uns ist es leider auch so gegangen. Am 12.Mai eine Grafikkartet für 254,21€ bestellt. Dann nach 10 Tagen, weil die Lieferzeit zu lange war und wir sehr schlechte Bewertungen gelesen haben, Widerspruch eingelegt. Diese wurde auch sofort bestätigt und uns zugesagt, dass wir die Vorauszahlung innerhalb von 30 Tagen zurück bekommen. Das war aber nicht der Fall und ich hab dann einige e-mails geschrieben mit der Bitte, dass wir das Geld zurückbekommen.
Leider kam dann keine Antwort mehr und ich hab dann im Juli angefangen mit Mahnbescheiden und Vollstreckungsbescheid. Letze Woche kam dann das Ergebnis vom Gerichtsvollzieher. Da ist nichts mehr zu holen. Toll!!!! Jetzt bleib ich auch noch auf diesen Kosten sitzen! Jetzt hab ich Strafanzeige bei der Polizei gestellt.
Freundliche Grüße
Bei mir geht es um eine Bestellung, einer Sony 4K Camcorder (1.591,38 Euro).
Bestellt am 08.07.2014, Zahlung per Vorkasse.
Habe nach telefoniert und mir wurde die Ware spätestens nach einer Woche zugesagt.
Nach einigen e-Mail´s und Telefonaten, gab es nur Vertröstung wie Software-Problem u.s.w.
Quasi alles was Zeit kostet und den Kunden erstmal beruhigt.
Seit mehreren Wochen habe ich jetzt nichts mehr gehört. Das Service-Telefon hat anscheinend keine Geschäftszeiten mehr, egal wann man anruft man befindet sich immer außerhalb der Geschäftszeit.
Ich finde es in einem so hochkomplizierten Land, wie Deutschland, nur traurig, dass wir so viele §§-reiten, aber leider wohl sehr, sehr oft umsonst. Viele kleine Luftnummern, Hauptsache der kleine Mann (die Masse) hat wieder das Nachsehen.
Man denke nur an die Bankenkrise, wie viele Rechtsanwälte noch die Betrogenen mit Hilfestellungen, über den Tisch gezogen haben.
Wir brauchen wieder Gesetzte mit Hand und Fuß, gepaart mit ordentlichen Strafen,
damit die schwarzen Schafe auch wieder schwarz aussehen.
Es hat aber den Anschein, dass man als schwarzes Schaf besser durchs Leben kommt.
Mein Geld ist nicht weg, es hat nur den Besitzer, nicht in meinem Interesse, gewechselt.
VG Andreas
P.S.: In solchen Situationen würde ich gerne die Zeit 300 Jahre zurück drehen, dann würde man die Betrüger auch wieder auf den ersten Blick erkennen und wenn nicht gleich, danach…..
Hallo,
Vielen Dank für dein Angagement Mathias!
Ich bin auch reingefallen. Habe am 23.07.14 einen TV für 604,50 Euro bestellt.
Die Wahre wurde nicht geliefert. Habe eine 14 tägige Frist gesetzt, ohne Reaktion. Habe Wiederrufen, ohne Reaktion. Jetzt bin ich dabei zu Mahnen aber frage mich auch, ob dass nicht rausgeschmissenes Geld ist…? Sollte ich parallel auch noch zur Polizei gehen und Strafanzeige stellen?
Vielen Dank,
Pablo
Einen Mahnbescheid kannst Du online für knapp 30 Euro selbst beantragen. Strafanzeige bei Polizei kostet nix ;_)
e-maxx-ffm.de und e-maxx.net
Gegen Marc Herzberger laufen mehrere Ermittlungsverfahren in Köln und Frankfurt am Main.
Außerdem wurden eine Vielzahl von Ermittlungsverfahren aus ganz Deutschland an die Kölner Staatsanwaltschaft weitergeleitet
Das Aktuelle Aktenzeichen in Köln lautet
982 JS 8556/14
Geschädigte sollten dieses Aktenzeichen bei der Anzeige mit angeben!!!!!
Beide Shops sind noch online.
Nach meinen Recherchen sind diese in den gängigsten Preissuchmachinen nicht mehr gelistet.
De facto dürften diese Shops vor dem aus stehen.
Geschädigte können sich bei auktionshilfe.info austauschen
https://www.auktionshilfe.info/thread_10471p1
Hallo an alle Leidgeprüften Kunden von e-maxx.
Ich kann die bisherigen Vorwürfe nur bestätigen.
– Bestellung am 29.7.2014, Eingang der Bestellbestätigung per Email am 29.07.2014 um 09:10 Uhr
– Sofortige Überweisung des Kaufpreises von der Postbank Nürnberg zur Postbank Frankfurt.
– Telefonische Nachfrage von mir über den Eingang der Zahlung am 1.8.2014. Habe dabei die Auskunft erhalten, das die Zahlung angeblich noch nicht bei Ihnen eingegangen ist. Das ist bei einer Zahlung von Postbank zu Postbank nicht nachvollziehbar.
– Erneute telefonische Nachfrage am 4.8.2014 zum Zahlungseingang und auch zum Liefertermin. Dabei bekam ich die Auskunft von ihrem Mitarbeiter Herrn Vxx, das mein bestelltes Produkt plötzlich nicht mehr bei Ihnen auf Lager ist und ein Zulauf auch nicht bekannt.
– Am 05.08.2014 E-Mail von der Buchhaltung eine E-Mail mit folgendem Inhalt:
„Leider ist der Zahlungseingang noch nicht bei uns verbucht. Wir werden uns jedoch schnell um ihre Angelegenheit kümmern und ihnen eine Nachricht zukommen lassen sobald die Zahlung verbucht ist. Falls sie schon vor mehr als zwei Tagen überwiesen haben, so bitte ich sie eine Kopie des Überweisungsträgers anzuhängen. Eventuell kam es zu einem Fehler bei der Zuordnung ihrer Zahlung.“
– Die gewünschte Zahlungsbestätigung habe ich dann am 05.08.2014 zurückgeschickt.
– Am 08.08.2014 kam dann die E-Mail „Neuer Status: Bezahlung erfolgt“ aber noch immer keine Information über die Auslieferung oder den möglichen Lieferzeitpunkt.
– Email am 26.8.2014 von der Buchhaltung mit folgender Info: „leider kam es bei ihrer Bestellung zu einer unvorhergesehenen Verzögerung. Wir freuen uns ihnen mitteilen zu können, dass diese nun zeitnah beseitigt sein wird und das von Ihnen gewünschte Produkt im Laufe der kommenden Woche verschickt werden sollte, sodass es dann in Kürze bei ihnen sein sollte.“
– bis heute keine weitere Reaktion.
– werde demnächst rechtliche Schritte einleiten.
Hallo, ich habe am 31.7. eine Kamera für 300,– Euro gekauft. Überweisung vorab an die Firma DOM Elektronik Handel. Nach 8 Tagen kam Mail mit Hinweis: Zahlungseingang. Nach einigen Tagen Widerspruch eingelegt. Dann Strafanzeige und Anwalt eingeschaltet. Mal sehen, was nun in der n. Woche passiert…Ich habe mehrmals per Mail mit Frau Sara M. gehabt.
Bei mir ähnlicher Emailverkehr:
Bestellt: 31.07.
Bezahlt: 31.07.
Mail: 04.08.
„Sehr geehrter Kunde,
vielen Dank für Ihre E-Mail.
Leider ist der Zahlungseingang noch nicht bei uns verbucht. Wir werden uns jedoch schnell um ihre Angelegenheit kümmern und ihnen eine Nachricht zukommen lassen sobald die Zahlung verbucht ist. Falls sie schon vor mehr als zwei Tagen überwiesen haben, so bitte ich sie eine Kopie des Überweisungsträgers anzuhängen. Eventuell kam es zu einem Fehler bei der Zuordnung ihrer Zahlung.
Mit freundlichen Grüßen
e-maxx Team
Sara Meier “
Mail 08.08.
Sehr geehrte(r) XXXX,
Der Status Ihrer Bestellung vom Donnerstag, 31. Juli 2014 mit der Bestellnummer XXXX wurde geändert.
Neuer Status: Bezahlung erfolgt
Bei Fragen zu Ihrer Bestellung antworten Sie bitte auf diese E-Mail.
IT“
Mail 15.08.
„Sehr geehrter Kunde,
hiermit bestätigen wir ihnen ihren Widerruf. Die Rückabwicklung werden wir in die Wege leiten.
Höflich bitten wir um Mitteilung ihrer Bankdaten zur raschen Rückabwicklung. Mit Paypal arbeiten wir nicht.
Mit freundlichen Grüßen
e-maxx Team
Sara Meier “
Mail 20.08.
„Sehr geehrter Kunde,
die von ihnen eingereichten Daten wurden an die Rechnungsabteilung weiter geleitet, welche diese in Kürze bearbeiten wird. Je nach Auftragslage kann dies einige Tage dauern (der rechtliche Rahmen beträgt 14 Tage).
Ich bitte diese Verzögerung zu entschuldigen.
Mit freundlichen Grüßen
e-maxx Team
Sara Meier “
Mail 05.09.
„Sehr geehrte(r) XXXX,
Der Status Ihrer Bestellung vom Donnerstag, 31. Juli 2014 mit der Bestellnummer XXXX wurde geändert.
Neuer Status: Storno/Gutschrift
Bei Fragen zu Ihrer Bestellung antworten Sie bitte auf diese E-Mail.
IT“
Danach habe ich nichts mehr gehört und keine Zahlung erhalten 🙁
Laut aktueller Aussage der Polizei ist der Geschäftsführer der Firma nicht auffindbar, die Staatsanwaltschaft ermittelt und es wird wohl ein Sammelverfahren durchgeführt da hunderte Strafanzeigen vorliegen. Einen Ebayshop wo ebenso Kunden betrogen wurden, hat der saubere Herr auch geführt.
Das Geld kann man vermutlich abschreiben da sich hier einer mit dem Geld der Kunden ein schönes Leben macht. Anwalt bringt nichts ausser Kosten, die Schreiben werden sowieso nicht zugestellt wenn der Aufenthaltsort der Person bisher noch gar nicht ermittelt ist.
Hallo Anna,
erst mal vielen Dank für Deine Meinung.
Ganz so schwarz, wie Du, sehe ich weiterführende Massnahmen jedoch nicht, weil die Aufklärungsquote bei den sog. „Fake Shops“ bei fast 50% liegt. Sollte man den echten Hintermann nicht ermitteln können, bleibt immer noch der zwischengeschobene „Zahlungsagent“ d.h. die Person, die das Konto für die Abwicklung der Zahlungen zur Verfügung gestellt hat.
Im Zweifelsfall haftet der Zahlungsagent als Mittäter (Geldwäsche) und ein Mahnbescheid ist immerhin 30 Jahre vollstreckbar.
Dehalb sage ich: Strafanzeige stellen und einen Mahnbescheid beantragen (geht auch ohne Einschaltung eines Anwalts) kosten nur die Gebühr für den Mahn- und Vollstreckungsbescheid (so um die 20 Euro) lohnt sich fast immer.
Wer eine Rechtschutzversicherung hat, kann sich natürlich einen Anwalt hierfür nehmen und ist fein raus.
Gruß
Mathias
Hallo,
ich hab leider auch bei dem Verein bestellt und bin gewaltig auf die Schnauze gefallen. Ich hätte es besser wissen müssen und mich vorher über die Firma schlau machen sollen. Am 27.07.2014 habe ich mit folgender Mail den Kaufvertrag rückgängig gemacht. Leider habe ich bis heute keine Reaktion und keine Antwort bekommen.
Vielleicht haben Sie eine Idee, wie ich an meine Ware oder besser an mein Geld komme?
Vielen Dank
Bestelldatum: Mittwoch, 09. Juli 2014
PANASONIC AG-AC8 – Camcorder 21793072 1.170,07 EUR
Betreff: Vertrags-Rücktritt
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit trete ich mit sofortiger Wirkung vom Kaufvertrag zurück! Ein Mahnbescheid ist bereits auf dem Weg.
Bestellung und Überweisung am 09.Juli 2014 morgens.
Nach etlichen (kostenpflichtigen) Anrufen wurde mir schließlich am 11.07.2014 telefonisch der Zahlungseingang bestätigt und dass die Ware am Lager ist.
Nachdem keine Lieferung erfolgte, ein weiterer Anruf meinerseits am 16.07.2014.
Der „freundliche“ Herr am anderen Ende der Leitung bestätigte mir, nachdem er ganz wichtig meine Daten am PC gecheckt hatte, dass die Ware bereits am 15.07.2014 versandt wurde! Selbstverständlich ist die Ware bis heute, den 27.07.2014, bei mir immer noch nicht eingetroffen! Mal ganz ehrlich: Für wie blöd halten Sie Ihre Kunden eigentlich? Da ich als Gast bestellt habe und nicht angemeldet bin, ist es mir auch nicht möglich, den weiteren Verlauf zu verfolgen! Und da mir lediglich die zwei Möglichkeiten zur Verfügung stehen, mit Ihnen in Kontakt zu treten: Die Hotline, bei der man permanent belogen- und abgewimmelt wird, und die auch noch kostenpflichtig ist; und E-Mails, die nicht beantwortet werden, ziehe ich die Konsequenz, und trete mit sofortiger Wirkung vom Kaufvertrag zurück.
Sollte meine Bestellung die nächsten Tage doch noch bei mir eintreffen, bleibt Ihnen als Reaktion auf den Mahnbescheid immer noch das Widerspruchsrecht.
Noch eine persönliche Einschätzung: Entweder Sie sind zu dämlich und zu blöd, eine vernünftige Logistik auf die Beine zu stellen oder ich muss davon ausgehen, dass es sich bei e-maxx um eine Betrügerbande handelt, was den unzähligen Forenbeiträgen zufolge das Wahrscheinlichere ist …
Freundlichen Gruß
xxxxxxxxxxxxxxx