Man raucht sie nicht, man dampft sie. Wie riskant die E-Zigarette ist, ist noch weitgehend unerforscht und wird zur Zeit heftig diskutiert. Erste Bundesländer haben das Produkt verboten
Expertin: „Normale Zigarette wäre nie zugelassen worden“
„Verbraucher sollten sich darauf verlassen können, dass ein Produkt gesundheitlich unbedenklich ist – und das ist bei der E-Zigarette in keinster Weise gegeben“,
sagt Martina Pötschke-Langer vom Deutschen Krebsforschungszentrum (DKFZ).
„Man sollte bei diesem neuen Produkt, das so massiv auf den Markt drängt, auch aus den Fehlern der Vergangenheit lernen“,
mahnt die Expertin mit Blick auf den herkömmlichen Glimmstängel.
„Die normale Zigarette hat im letzten Jahrhundert Millionen Tote verursacht und wäre nie zugelassen worden, wenn wir das heutige Wissen vor hundert Jahren gehabt hätten.“
Unklare Rechtslage
Die Rechtslage bei E-Zigaretten in Deutschland ist uneindeutig. In Bayern ist der Handel mit nikotinhaltigen E-Zigaretten laut DKFZ schon seit der Einführung vor einigen Jahren untersagt. Im Dezember 2011 erklärte Nordrhein-Westfalen sie für illegal. Anfang Januar 2012 folgte Bremen, weiß Pötschke-Langer.
Bei Rauchern kommt E-Zigarette an
Aber:
„Was derzeit auf dem Markt ist, ist alles nicht zugelassen und nicht geprüft“,
warnt NRW-Gesundheitsministerin Barbara Steffens.
Die Flüssigsubstanzen enthalten der Grünen-Politikerin zufolge so hohe Nikotin-Mengen, dass sie als Arzneimittel einzustufen sind – und damit nach den strengen Auflagen des Arzneimittelgesetzes zugelassen werden müssten.
Das sind die erhältlichen Liquids aber allesamt nicht. Ergo gelten Handel und Verkauf in NRW und in Bayern als rechtswidrig.
Viele Fragezeichen gibt es bei den Mixturen. Sie enthalten unterschiedliche Mengen Nikotin – ein Nervengift und Suchtmittel. Manche sind nikotinfrei, enthalten Aromen wie Schoko-Karamell oder Lakritz.
„In der E-Zigarette ist nicht der ganze Dreck drin, sie ist zwar nicht gesund, aber weniger schädlich“,
sagt Alexandra Funck.
Die 42-Jährige will damit von der herkömmlichen Zigarette weg. Und:
„Es bleiben keine Kippen zurück, keine Asche. Die Klamotten stinken nicht und man belästigt auch seine Mitmenschen nicht.“
Das Verbot versteht die Düsseldorferin nicht.
„Dann müsste man auch die normalen Zigaretten verbieten oder nur noch über die Apotheken verkaufen.“
Stoff im Dampf wird auch als Frostschutzmittel eingesetzt
Die Hersteller gehen von 1,2 Millionen Konsumenten hierzulande aus. Marktführer Red Kiwi bei Hamburg wirbt:
„Die E-Zigarette ist die weitaus weniger schädliche Alternative im Vergleich zur Tabakzigarette.“
Das bezweifeln Mediziner. Lungenfachärzte warnen vor schädlichen Auswirkungen auf die Atemwege. Eine Studie mit 30 Rauchern habe gezeigt, dass schon nach fünf Inhalier-Minuten auffällig häufig die Atemwege eingeengt waren, wie die Deutsche Gesellschaft für Pneumologie erklärt. Verantwortlich sei Propylenglykol. Der Dampf bestehe zu 90 Prozent aus Propylenglykol, das industriell auch als Frostschutzmittel eingesetzt wird.
E-Zigarette in Norwegen, Türkei und China verboten
Die E-Zigarette könne ebenso süchtig machen wie die normale Zigarette, betont Pötschke-Langer. Und dass sie angeblich helfe, beim Rauchen aufzuhören, sei nicht belegt. Die US-Kontrollbehörde FDA hat in einigen Kartuschen giftige Substanzen wie krebserregende Nitrosamine nachgewiesen. Laut Bundesinstitut für Risikobewertung ist zudem offen, inwieweit ein Risiko für „Passiv-Dampfer“ besteht. Viel zu tun hat das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), dem Landesbehörden einzelne E-Zigaretten-Produkte zur Überprüfung vorgelegt haben. In einem Fall habe das Institut ein Produkt als Arzneimittel eingestuft, es sei bisher nicht in Verkehr gebracht worden, sagt ein Sprecher. Verboten ist die E-Zigarette etwa in Norwegen, der Türkei, Schweiz und sogar in China, wo sie vor 15 Jahren entwickelt wurde. Strikte Regulierung gibt es in Dänemark, Kanada oder auch in Österreich. Die EU-Kommission will die gesundheitlichen Folgen jetzt genauer untersuchen.
Sind gesundheitsschädliche Substanzen in den Kartuschen ?
Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) sieht das Verbot im bevölkerungsreichsten Bundesland NRW als einen wichtigen Schritt, erklärt eine Sprecherin. Da Gesundheit Ländersache sei, könne der Bund nicht eingreifen. Über die ihm untergeordnete Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung spricht das BMG dennoch klare Worte:
„Die benutzten Kartuschen enthalten häufig neben dem Suchtstoff Nikotin auch andere gesundheitsschädigende Substanzen“
Eigene Erfahrungen mit der E-Zigarette
Ich bin selbst seit meiner Jugend ein starker Raucher und habe bereits mehrfach (erfolglos) versucht, mit dem Rauchen aufzuhören. Ich halte diese ganze Debatte für vorgeschoben von der Tabakindustrie und Regierung, da mit dem Vordringen der E-Zigarette auf dem Markt erhebliche Steuerausfälle drohen.
Nach anfänglichen Schwierigkeiten mit meiner ersten E-Zigarette (Verdampfer verstopfte leicht) habe ich inzwischen ein funktionsfähiges Modell gefunden und ersetze bereits 30% meines Zigarettenkonsums.
Vorstellung der Natural Flavor E-Liquid-Kollektion der Moon AG
Sehr geehrte Interessenten,
wir möchten hiermit uns- die Moon AG- und unsere Produkte, Natural Flavor, ELiquids,
vorstellen.
Zum Unternehmen ist zu sagen, daß es seit 2006 besteht und seinen Schwerpunkt
seit 2011 auf die Herstellung und den Vertrieb von E-Liquiden für E-Zigaretten gelegt
hat. Hier konnten wir einen strategisch wichtigen Meilenstein erreichen, indem wir die
weltweiten Vermarktungs- und Lizenzrechte für unsere E-Liquide sichern konnten.
In Anlehnung an die Restzweifel, die die Konsumenten gegenüber anderen, meist
asiatischen E-Liquiden haben, ist unser Fokus ganz klar auf die Wertigkeit und
Nachhaltigkeit der Präparate gelegt.
Natürlich gibt es einige Zweifler, die die Aussagen unseres Produktes, bzw. der
entsprechenden Zertifikate, in Frage stellen. Doch da wir seit langem an diesen
geforscht haben und dies den entsprechenden Prüfstellen vorgelegt haben, können
wir ALLE Aussagen auch untermauern und belegen.
Hierzu finden Sie im Anhang die dementsprechenden Zertifikate.
Neben unserer Eigenmarke „cigx“ fertigen wir auch OEM-Produkte.
Ich hoffe, dass wir Ihr Interesse wecken konnten und verbleiben
Mit freundlichem Gruß
Manuel Schneider
– Vorstand –
Moon AG Vorstand: Manuel Schneider
Kleine Schönscheidtstrasse 9-15 Aufsichtsrat: Roman Pätzold (Vorsitz), Prof. P.Schuer, Prof.Dr. Michael Winkler
D-45307 Essen HRB:24015 , AG Essen
Fon:+49-201-85766170 St-Nr:99135/00569
Fax:+49-201-85766175
info(@)moon.de
Annex 1
-100% natürliche Aromen
-Made in Germany
-Zertifizierte, gesundheitliche Unbedenklichkeit der FOG-Komponente – RWTÜV
Institut für Umweltschutz, Chemie und Biotechnologie / Dr. Rickelt, DoRi Med
(RWTÜV/960803-961001)
-Geprüft nach den gesetzlichen Vorschriften und Normen:
1. Gesetz zum Schutz vor Gefährlichen Stoffen ( CHEM B)
2. Verordnung zum Schutz vor gefährlichen Stoffen (GefStoff V)
3. Gesetz über den Verkehr mit Lebensmitteln, Tabakerzeugnissen, kosmetischen
Mitteln und sonstigen Bedarfsgegenständen (LMBG – Lebensmittel- und
Bedarfsgegenständegesetz)
4. Aromen Verordnung
5. Europäisches Arzneibuch
6. USP ( United States Pharmacopeia)
7. CFR 21 ( Code of Federal Regulations / Food for human consumption)
8. TRGS Luft
9. DIN 1946 (VDI Lüftungsregeln) / Gesundheitstechnische Anforderungen
10. WHO Report
11. RTECS (Registery of Toxic Effects of Chemical Substances)
12. HSDB ( Hazardous Substances Data Bank)
13. Akute Toxizität
14. Subakute Toxizität
15. Subchronische Toxizität
16. Chronische Toxizität
17. Mutagenität
18. Cancerogenität
19. Carcinogene
20. Embryotoxizität
21. Fetotoxizität
22. Teratogenität
23. Reproduktionstoxizität
24. No effect level
25. ADI-Wert
26. Sensibilisierung
Die daraus resultierenden Ergebnisse waren wie folgt:
Die „FOG“-Komponente besteht aus harmlosen Aromen (G.R.A.S. = Generally
Recognized As Safe / FDA) und ist zur Verneblung vorgesehen.
Die Recherchen ergaben bei allen Komponenten KEINE zu erörternden Probleme.
Die vorgesehene Verwendung ist toxikologisch unbedenklich, weder mutagen,
cancerogen, teratogen oder fetotoxisch.
Für Liquide MIT Nikotin gilt jedoch:
• Für Stoffe, die NICHT zu der geprüften FOG-Komponente bzw. deren
G.R.A.S. – Aromen gehören, wie z.B. Nikotin, gilt diese Aussage nicht, bzw.
entsprechend eingeschränkt.
Ihr werdet es noch sehen: unsere Politkasper in Berlin und die Tabakindustrie schaufeln schon am Grab für die Elektronische Zigarette
Hallo !
Wie rechnet sich eigentlich die E-Zigarette ? Kann man damit Geld sparen ? Und wie ist der Geschmack ??