31 Kommentare bisher. Was sagst du dazu?

  1. Robert sagt:

    Hallo ich habe die erste Rechnung leider Bezahlt habe damals gesagt bekommen das wäre die einziege Vorderung und es würden auch keine mehr kommen heute bekam ich dann die nächste mit diesem vermerk
    Wichtiger Hinweis: Durch Ihre Zahlung für das 2. Vertragsjahr haben Sie den Anspruch
    auf Zahlung der vertraglich geschuldeten Vergütung dem Grunde und der Höhe nach
    anerkannt. Denn „die vorbehaltlose Erfüllung einer Forderung [ist] die stärkste
    Form eines tatsächlichen Anerkenntnisses einer Forderung“ (Landgericht Bonn,
    Urteil vom 05.09.2007 5 S 193/06). Wer eine Rechnung beanstandungslos bezahlt,
    gibt dadurch ein deklaratorisches Anerkenntnis ab und ist mit Einwendungen gegen die
    wie soll ich jetzt reagieren ?

    Tropmi Payment GmbH
    Rheinbahnstraße 3
    65185 Wiesbaden

    Ihre Kundennummer : XXXX
    Ihre Rechnungsnummer: XXXX

    Wiesbaden, den 23.07.2012

    ZAHLUNGSAUFFORDERUNG
    Anmeldung auf top-of-software.de

    Sehr geehrter Herr XXXXX,

    vielen Dank für Ihre Zahlung auf die Rechnung Nr. XXXXXX vom 03.11.2011
    für das 2. Vertragsjahr.

    Leider mussten wir bei Überprüfung unserer Buchhaltung feststellen, dass die
    Rechnung XXXXX für das 1. Vertragsjahr trotz mehrfacher Mahnungen
    immer noch nicht ausgeglichen ist. Hinsichtlich dieser Forderung befinden Sie
    sich im Verzug (§ 286 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 1 Satz 1 BGB).

    Ehe wir einen Rechtsanwalt mit der Beitreibung dieser Forderung beauftragen, was
    mit erheblichen Mehrkosten für Sie verbunden wäre, möchten wir Ihnen heute noch
    einmal die Gelegenheit geben, die ausstehende Forderung für das 1. Vertragsjahr
    zu begleichen:

    12-Monatszugang für top-of-software.de

    Preis : 96,00 EUR*

    Mahn- und Verzugskosten (§§ 286 Abs.1, 288 Abs.4 BGB)
    : 6,00 EUR
    __________
    Gesamtbetrag: 102,00 EUR

    * Im Bruttobetrag ist die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten.

    Wir bestätigen Ihnen bereits jetzt, dass mit vollständiger Bezahlung des
    Gesamtbetrages in Höhe von 102,00 EUR alle unsere Ansprüche aus dem
    Dienstleistungsvertrag XXXXXX erledigt sind und Ihnen aus
    diesem Vertrag keinerlei weitere Zahlungsverpflichtungen mehr entstehen.

    Bitte überweisen Sie den einredefrei fälligen Gesamtbetrag unverzüglich, spätestens
    aber innerhalb von einer Woche, schuldbefreiend ausschließlich auf das nachfolgend
    genannte Konto der Global Payment Services GmbH, an die wir die Forderung zum
    Einzug abgetreten haben.**

    ———————————————————————————–
    Kontoinhaber: Global Payment Services GmbH
    Kontonummer: 56818464
    Bankleitzahl: 44010046
    Bank: Postbank Dortmund

    IBAN: DE13440100460056818464
    SWIFT-BIC: PBNKDEFFXXX
    Bank: Postbank Dortmund
    Sitz der Bank: Dortmund

    Bitte geben Sie in Ihrem eigenen Interesse als Verwendungszweck unbedingt Ihre
    Kundennummer XXXX und die Rechnungsnummer XXXXX an. Wenn diese
    Angaben fehlen, kann Ihre Zahlung nicht ordnungsgemäß verbucht werden und hat
    daher keine schuldbefreiende Wirkung! Dasselbe gilt, wenn Sie auf ein anderes
    als das vorgenannte Konto zahlen!
    ———————————————————————————–

    Wichtiger Hinweis: Durch Ihre Zahlung für das 2. Vertragsjahr haben Sie den Anspruch
    auf Zahlung der vertraglich geschuldeten Vergütung dem Grunde und der Höhe nach
    anerkannt. Denn „die vorbehaltlose Erfüllung einer Forderung [ist] die stärkste
    Form eines tatsächlichen Anerkenntnisses einer Forderung“ (Landgericht Bonn,
    Urteil vom 05.09.2007 5 S 193/06). Wer eine Rechnung beanstandungslos bezahlt,
    gibt dadurch ein deklaratorisches Anerkenntnis ab und ist mit Einwendungen gegen die
    abgerechneten Forderungen ausgeschlossen (Oberlandes¬gericht Düsseldorf, Urteil
    vom 10.06.2005 I-21 U 116/04).

    Mit freundlichen Grüßen
    Tropmi Payment GmbH

    Tropmi Payment GmbH
    Rheinbahnstraße 3
    65185 Wiesbaden

    Amtsgericht Wiesbaden HRB 24541
    Geschäftsführer: Alexander Varin
    Steuernummer: 4366003380

    Telefon: +49 180 588 204 486
    Telefax: +49 180 588 204 487

    Ein Anruf aus dem deutschen Festnetz kostet Sie höchstens 0,14 EUR pro Minute,
    ein Anruf aus dem Mobilfunknetz höchstens 0,42 EUR pro Minute.

    Internet: support-tropmi.de

    ** Die Global Payment Services GmbH ist ein mit der Tropmi Payment GmbH im
    Sinne von § 15 AktG verbundenes Unternehmen, das gem. § 2 Abs. 3 Nr. 6 RDG
    zur Erbringung von Inkassodienstleistung berechtigt ist und an die wir die
    gegenständliche Forderung zum Einzug abgetreten haben.

    23/07/2012
    Antworten
  2. Daniel sagt:

    Guten Tag

    Bin aus der Schweiz und habe mich im Jahr 2010 ebenfalls aus Versehen bei top-of-software angemeldet – ich könnte schwören, dass da nichts von „kostenpflichtig“ stand. Eigentlich wollte ich nur Musik downloaden. Die Rechnung 2010 habe ich bezahlt und nun die Rechnung 2011 erhalten (per Brief, kein Einschreiben). Im Brief steht, dass ich mit der Zahlung im 1. Vertragsjahr den Grund und die Höhe der Forderung anerkennt hätte. Ebenfalls sind diverse Gerichtsurteile aufgeführt, wonach die abgeschlossenen Verträge wirksam seien. Leider kenne ich mich im deutschen Rechtssystem nicht wirklich aus. Im Jahr 2010 hatte ich auch noch keine Rechtsschutzversicherung, weshalb ich nicht dagegen vorgehen kann/möchte.

    Kann mir jemand helfen? Soll ich die Rechnung bezahlen? Sollte sie theoretisch bis spätestens 13.02.2012 (Zahlungseingang) bezahlt haben…

    Lg Daniel

    10/02/2012
    Antworten
    • Unioner 265 sagt:

      wenn ihr in der schweiz sowas wie eine verbraucherschutzzentrale habt, dann geh einfach dahin und lass dich beraten….
      zur not gibt es auf der deutschen homepage gibt es mustebriefe, die du dir runterladen kannst.
      einfach nur noch ausfüllen und per einschreiben mit rückschein abschicken.

      11/02/2012
      Antworten
  3. Unioner 265 sagt:

    war am 07.02.12 bei der verbraucherzentrale.
    als auskunft habe ich folgende mitteilung bekommen, soll das mahnschreiben ignorieren und mich erst dann wieder dort melden, wenn ich post vom gericht bekomme.
    lt. aussage von der verbraucherzentrale wird sich das ,,inkassounternehmen“ hüten vor gericht zu gehen.
    deren wort ins gottes gehör

    10/02/2012
    Antworten
  4. B. sagt:

    Habe, eingeschüchtert durch den Text, leider auch bei der 1. Mahnung die 96,00 EUR bezahlt. Habe im September eine 2. Aufforderung zur Zahlung weiterer 96,00 EUR
    erhalten die ich nach Anraten von Rechtsanwalt Thomas Meier nicht bezahlt habe.
    Nun kam die Mahnung der aninos Anwaltsinkasso Osnabrück über 141,00 EUR.
    Nachdem die Mahnung auf dem normalen Postweg gekommen ist und nicht wie bei Mahnungen eben üblich „EINGESCHRIEBEN“ ist sie Schall und Rauch für mich. „Habe Mahnung nie erhalten vermutlich am Postweg verloren gegengen“ Soll ja schon des Öfteren vorgekommen sein.

    07/02/2012
    Antworten
  5. Unioner 265 sagt:

    sorry mein hinweis ist beim falschen user gelandet, sollte bei li says landen.
    diese sogenannte anwaltskanzlei hat sich gestern wieder bei mir gemeldet, nachdem ich am 23.12.2011 erstmal widerspruch eingelegt habe. soll nun bis zum 09.02.2012 zahlen.
    habe mit der verbraucherzentrale telefoniert und habe mir für nächste woche einen termin für eine rechtsberatung geben lassen.
    werde ihm gleich sagen, dass er die sache für mich erledigen soll.
    habe keine lust mehr mich hinzusetzen und briefe zu schreiben.
    werde mich wieder melden, wenn es was neues gibt.

    02/02/2012
    Antworten
  6. li sagt:

    mein sohn hat 2010 leider die rechnung von 96.00 euro bezahlt.
    am 11.01.2012 ist eine rechnung von 141.00euro von ein anwaltsinkasso aninos.
    er hätte einen vertrag von 24 monate eingegangen.
    wir haben am 07.09.2010 die kündigung geschickt.ich habe die topof angerufen und die unterlagen angefordert die immer noch nicht da sind.
    was sollen wir machen????????????

    20/01/2012
    Antworten
    • Equal sagt:

      Hallo,

      bitte senden Sie mir doch einmal einen Scan der Mahnung von der aninos per Mail (equalizer@vistomail.com).

      Vielen Dank.

      VG

      21/01/2012
      Antworten
    • Equal sagt:

      … es ist im Internet in den anderen Foren kein Fall bekannt wo jemand auch nur einen gerichtlichen Mahnbescheid von der aninos Anwaltsinkasso bekommen hätte….geschweige denn, dass die jemals vor Gericht gehen würden. Das System basiert nur auf Drohungen – und wenn man mal seine Sinnlos-Blogeinträge auf seinen Seiten zitieren darf: „…dass weiss auch der RA Nikolai Fedor Zutz“. 🙂

      edit vom Admin aus rechtlichen Gründen

      21/01/2012
      Antworten
  7. unioner65 sagt:

    wer nicht weiterzahlen will, sollte sich an die verbraucherzentrale seines wohnortes melden bzw. sich erstmal die briefe von der verbraucherzentrale runterladen.
    dort sind diverse vordrucke vorhanden.
    je nach bedarf ein klein wenig ändern und dann per einschreiben mit rückschein abschicken.
    dies wurde vor den feiertagen im dezember 2011 gemacht und bisher ist von dieser anwaltskanzlei keine antwort gekommen.
    im auftrag von unioner265

    19/01/2012
    Antworten
  8. Marion S sagt:

    Nun, schön zu lesen das ich nicht der einzige bin.Ich bekam meine 1.Rechnung im September 2010 ich habe gezahlt und das Jahr darauf auch. Ich konnte damals nicht mehr genau nach vollziehen was ich gemacht hatte da ich nach einer Software gesucht hatte. Habe mich dann über mich selbst geärgert das ich irgendetwas angeklickt hatte und gedacht du hast Mist gebaut und musst dafür gerade stehen. Sie hatten all meine Daten auch meine IP Adresse.
    Nach der 2. Zahlung bekam ich eine Mahnung das mein Rechnungsbetrag noch ausstehen würde.Ich hatte mit dem Kundenzentrum Telefoniert und die sagten mir ich soll einen Nachweis schicken das ich gezahlt hätte. Gesagt getan ,den Brief bekam ich dann eine Woche später zurück. Nach etlichen Anrufen und schreiben an den Support bekam ich jetzt ein Schreiben von dem Anwaltsinkasso aninos mit der Aufforderung besagte 141,00€ bis zum 21.01.2012 zu zahlen. Meine Tochter hatte ich das erzählt und sie hatte sich schlau gemacht und diese Seite wie auch andere gefunden.Ich werde nun nicht mehr zahlen und abwarten was kommt, aber immer noch mit einem schlechten Gefühl im Bauch.

    16/01/2012
    Antworten
  9. Skarlett sagt:

    Hallo,
    habe heute von denen eine 2. Mahnung als DHL-Brief mit Einschreiben bekommen,
    habe aber nicht entgegengenommen!
    Keine Ahnung was passiert und was in dem Brief für Unsinn stand!
    Gerichtlich gehen die aber nicht vor, oder?
    V.g.

    14/01/2012
    Antworten
  10. Unioner 265 sagt:

    habe bei der obengenannten rufnummer der polizei angerufen.
    außer gute ratschläge war der anruf ein flop.
    das was sie mir gesagt haben, nicht bezahlen usw. wollten sie nichts wissen und unterlage wollten sie auch nicht.
    spart euch das telefongeld und geht gleich zur verbraucherzentrale bzw zum anwalt.
    bin sowieso mal gespannt, ob ich noch eine antwort von dieser ,, anwaltskenzlei“ bekomme.
    melde mich dann wieder um euch die freudige nachricht zu schreiben.

    23/12/2011
    Antworten
  11. Unioner 265 sagt:

    tja, leute, da seid ihr nicht die einzigen.
    habe am 19.12.2011 post gekommen.
    rechnung sei bis zum 27.12.2011 zu bezahlen. höhe der rechnung 141 euro.
    sehr seltsam oder?????
    war dann am 21.12.11 bei der verbraucherschutzzentrale meines wohnortes und habe dieses schreiben vorgelegt und mir wurde gesagt, das diese kanzlei bekannt ist.
    bevor ich hingegangen bin habe ich mir den vordruck der verbraucherschutzzentrale herunter geladen und dieser anwaltskanzlei mitgeteilt, das ich nicht zahlen werde.
    weiterhin habe ich diesen herrn mitgeteilt, das sie sich überlegen sollten, eine eintragung bei der schufa vornehmen zu lassen, ansonsten werde ich gegen die kanzlei rechtliche schritte einleiten.
    wer auch so ein brief bekommen hat, sollte auf der internetseite bom verbraucherschutz gehen, sich das formular für abofallen suchen, dieses herunterladen, danach die daten des anwaltsschreiben eintragen und per einschreiben mit rückschein abschicken.
    sollten die sich dann nochmals melden, dort zur rechtsberatung gehen und/oder sich gleich seinen eignen anwalt suchen.
    mal sehen, vielleicht rufe ich morgen bei der polizei osnabrück an und stelle strafanzeige.

    23/12/2011
    Antworten
    • Equal sagt:

      Auf keinen Fall zahlen und auf jeden Fall Strafanzeige erstatten !!
      Ich suche weitere Betroffene: equalizer(at)vistomail.com
      Danke und trotz allem: Frohe Weihnachten …

      23/12/2011
      Antworten
  12. miriam sagt:

    habe auch ein schreiben von aninos erhalten, 08.12.11, habe dem widersprochen. jetzt am wochenende kam das nächste von diesem RAE Zutz unterschrieben. Klingt ja ganz schön bedrohlich, Mafia mässig, und man versteht nur bahnhof. hoffe ich halte das nervlich durch.

    19/12/2011
    Antworten
    • Unioner 265 sagt:

      gibt dir mühe, lese meinen beitrag dazu.
      viel erfolg.

      trotz alledem schöne feiertage

      23/12/2011
      Antworten
  13. Claudia sagt:

    Ja, da laust mich doch der Affe, ich habe am 02.12.2011 auch einen Brief von aninos mit einer Zahlungsaufforderung von 141 € bekommen. Das soll wohl ein Witz sein.
    Aber ich denke ja gar nicht daran das zu bezahlen. Ich bin kein Abo eingegangen und bin also zu nichts verpflichtet! Das ist reine Abzocke, natürlich, es geht auf Weihnachten zu, da versuchen es diese Leute nochmal mit Einschüchterung um an Geld zu kommen.
    Die werden eher einen gepfefferten Brief von mir bekommen. Ich lasse mich doch nicht ausnehmen!

    03/12/2011
    Antworten
  14. derGideon sagt:

    Auch ich habe heute Post vom besagten Anwalt bekommen, werde noch mal einen Widerspruch einlegen, kommende Woche folgt dann die Anzeige.
    wollen doch mal sehen ob die nicht kleinzukriegen sind
    Vor allen Dingen!!! nicht bezahlen…aber die Unterlagen solltet ihr euch aufheben.
    Habe das ganze Ding fast durch, geht seit 2010 so, aber nicht aufgeben.
    Erst reagieren wenn was vom Gericht kommt ( Das Gericht prüft nicht den Wahrheitsgehalt eines Mahnbescheides, sondern schickt erstmal das Ding los).

    03/12/2011
    Antworten
  15. Arno G sagt:

    Ich habe heute besagtes Schreiben von Aninos Anwalstinkasso aus Osnabrück
    über 141,00 erhalten.
    Leider habe ich mich auch einschüchtern lassen und das 1. mal die 96,00 € bezahlt.
    Im Februar kam dann die nächste Forderung, die ich nicht mehr bezahlt habe.
    Bei dieser Aufforderung zu zahlen steht man auf dem Standpunkt, daß ich durch meine Erste Zahlung alle weiteren Forderungen anerkannt habe.
    Ich werde natürlich nicht zahlen, und wenn nötig einen Anwalt einschalten.

    03/12/2011
    Antworten
    • Marius B. sagt:

      Bei mir ist es genau das Gleiche! Unternehmen Sie irgendwas (schreiben zurück etc. oder mucksen Sie sich nicht?) Ich werde natürlich auch nicht zahlen, aber muss ich trotzdem in irgendeiner Form Einspruch erheben?

      03/12/2011
      Antworten
    • derGideon sagt:

      Lass dich nicht einschüchtern, auf keinen Fall bezahlen,selbst wenn du beim erstenmal bezahlt hast, bedeutet das nicht, das nachträglich ein ABO- Vertrag entstanden ist.

      03/12/2011
      Antworten
    • Stephan St. sagt:

      Auch ich habe heute so ein Schreiben über die Forderung von 141.-€ erhalten und leider habe ich damals auch die 1. 96.-€ bezahlt. Nicht weil ich eingeschüchtert war, sondern aus reiner Verärgerung darüber, dass mir so was passiert und ich nicht mehr aus der Sch….. rauskam. Als ich dann später einen Brief von diesem ominösen Anwaltsbüro Tank bekam, haben wir beim Betrugsdezernat des Kreises Kleve angerufen und dort sagte man uns, dass es sicherlich dumm gewesen wäre den ersten Betrag zu bezahlen, dass aber im Gegenteil ein ungültiger geschlossen worden wäre und wir deshalb die weiteren Schreiben ignorieren könnten. Nur keine weiteren Beträge bezahlen, dass war noch der letzte dringende Rat der uns gegeben wurde.
      Trotzdem haben wir noch ein leicht mulmiges Gefühl im Bauch und wir werden daher nächste Woche nochmal Kontakt mit der Polizei aufnehmen.
      Der bittere Beigeschmack bleibt und die Unsicherheit bei so manch einer Aktion im Internet auch…Solch einem betrügerischen Pack sollte man echt den Kopf abschlagen…!!!! SORRY…!!!!

      03/12/2011
      Antworten
      • Waldheinzel sagt:

        Bei mir lief es exakt genauso (registriert im Febr. 2010). Da ich bei Rechnungseingang nicht zu Hause war, kamen in kürzester Folge Mahnung und Inkasso von RA Tank. Da ich zwischenzeitlich bezahlt hatte, habe ich widersprochen, im Nachhinein gekündigt und Geld zurückverlangt. Keine Reaktion von Antasia. Febr. 2011 kam dann die 2. Rechnung. Nach Rücksprache mit meiner Rechtsschutzvers. habe ich nicht gezahlt und widersprochen. Jetzt am 2.12.2011 nun die 141,00 €-Forderung von animos. Hierzu sagt mein Anwalt: Nicht zahlen, denn:
        1. Anklicken, dass man die Widerrufsbelehrung gelesen habe, reicht nicht. Die muss textlich direkt zugestellt werden.
        2. Allein das „Anwaltsschreiben“ von animos ist abmahnungswürdig. Es geht nicht hervor, wer der Anwalt eigentlich ist. Das muss dargestellt werden. Phantasienamen sind nur für Gesellschaften zulässig, die muss dann aber auch richtig dargestellt werden.
        3. Die einmalige Zahlung der 1. Rechnung stellt eben nicht automatisch ein deklatorisches Anerkenntnis dar, dazu müsste schon regelmäßig gezahlt worden sein (z.B. mehrere Abo-Beiträge.
        Hinweis vom Anwalt: Sollte wider Erwarten ein Mahnbescheid kommen, dann doch anwaltliche Hilfe suchen.

        08/12/2011
        Antworten
      • Unioner 265 sagt:

        habe auch leider die erste rate bezahlt, die 2´te rechnung habe ich einfach ignoriert.
        dann kam der brief.
        mal abwarten wie es nach mein widerspruch weiter geht.

        23/12/2011
        Antworten
    • Burkhard D sagt:

      Hallo Arno,

      kann leider nur Dito sagen …genau wie bei Dir werde mich heute mal bei der

      Polizei 0541/ 327-3303 melden die suchen noch geschädigte….

      12/12/2011
      Antworten
  16. Eddie sagt:

    Ich kann nur sagen das diese Leute es einfach nicht begreifen wollen. Sie sollten sich einen richtigen Job suchen wo man ehrlich Geld verdient. Ich habe schon das 2. mal von denen Post bekommen, einen noch von diesem Olaf Tank, den ich gleich zerrissen habe. Ich war nie auf deren Seite und bekommen dennoch solche lächerlichen Briefchen. Ich antworte denen nicht, sondern erstatte gleich Anzeige im Internet. Bundesagentur für Kommunikation, BGB……
    Das wirkt!!

    03/12/2011
    Antworten
  17. Marco sagt:

    Hallo, habe gestern auch einen Brief von aninos bekommen. Ich hatte mir im Sept. 2010 einen Player runtergeladen, vorher aber nach Freeware gesucht. Nachdem ich jetzt ne Stunde gegoogelt habe und mich belesen habe, bin ich erst mal beruhigt weil ich weiß, das ich nicht zahlen sollte.
    Schreiben vom Anwalt – da ist man schon erst mal eingeschüchtert.

    Also werde ich es euch gleichtun -Ausitzen.

    29/11/2011
    Antworten
  18. Stefanie Becker sagt:

    Aha, es geht auf Weihnachten zu und gewisse Herrschaften versuchen sich die Kasse ncoh etwas aufzubessern… Hier besteht weder Veranlassung zur Zahlung noch zur Unruhe. Einfach aussitzen, vielleicht wird man zum nächsten Weihnachtsfest erneut mir einem so netten Brief kontaktiert…mehr nicht!!! Diese Unternehmen spekulieren auf die Angst der Leute und der daraus resultierenden Zahlung.

    25/11/2011
    Antworten
  19. wigeto sagt:

    Auch ich bin ein Geschädigter. Und die Banken spielen noch immer ordentlich mit und verdienen sich ein schönes Zusatzeinkommen. Und auf meine Anfrage hin hat eine dieser Banken sinngemäß gemeint „wir sind für unser Kunden nicht verantwortlich.
    Danke

    16/09/2011
    Antworten
    • Franco Di C. sagt:

      Ich habe ebenfalls ein Schreiben dieses Aninos Anwaltsinkassos Osnabrück bekommen. Ich warne alle Geschädigte, auf keinen Fall den Witzbetrag von
      141 Euro zu begleichen. Am besten einfach gar nicht reagieren, nur erst dann, wenn wirklich einmal ein gelber Brief vom Amtsgericht zugeschickt wird, was aber mit größter Wahrscheinlichkeit nicht der Fall sein wird, müsste aber erst dann in so einem Fall sicher ein Anwalt eingeschaltet werden.

      07/11/2011
      Antworten

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