Deine Meinung

  1. Stefan sagt:

    Mir ging es ganz genauso!!! Ich bin froh, dass ich nicht alleine damit dastehe. Allerdings jetzt schon solange her, dass ich nicht mehr machen kann.

    27/03/2013
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  2. R. Buthke sagt:

    Auch ich habe 2010 bei Outlet.de versucht,mir die Produkte anzuschauen, dazu musste ich mich anmelden , bekam ein Passwort, mit dem ich nicht auf diese Seite gekommen bin, also habe ich es gelassen und mich nie eingeloggt. Ca. 1 Std. später habe ich einen Rückruf per Mail veranlasst, bekam aber dazu keine Antwort (Fa. Thomas Franko), als ich dann 3 Tage später immer noch keinen Rückantwort/Bestätigung hatte, habe ich meinen Widerruf sofort per Einschreiben Rückschein veranlasst. Alles noch in der Widerrufsfrist. Die Popst wurde auch abgeholt, dafür habe ich Namen und Beweis , aber anstatt mir die Sofortige Kündigung zu bestätigen bekomme ich seit dem ständig Mahnunggen, die jetzt bei 159,-€ liegen.
    Ich weiß das ich alles getan habe und auch in der rechtlichen Widerrufsfrist gehandelt habe , so dass ich nicht bezahlen werde. Ich finde es nur eine Frechheit, das man solchen Verbrechern nicht das Handwerk legt – es ist wirklich ein Skandal.
    Ich rate nur jedem, bezahlt nicht. Es wäre doch mal gut wenn jemand eine Sammelklage gegen diese Firma und die Zentralinkasse anstrebt, ich denke es würden sich Tausende beteiligen , sonst wird ja nie Ruhe in dieser Sache.

    08/11/2011
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    • Elise sagt:

      Mir ging es ähnlich. Ist schon krass, was man sich heutzutage alles gefallen lassen muss bzw. erstaunlich, dass solche Menschen so oft und lang damit durch kommen. Kann ich einfach nicht verstehen.

      04/10/2012
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  3. Andreas sagt:

    Die Abzocker einschließlich ihres Krefelder Anwalts bejubeln, was da in Berlin geschehen ist, während sich Verbraucherschützer und Antiabzocker verwundert die Augen reiben. Aber was ist denn eigentlich geschehen?
    Eine Inkassolizenz wurde angesichts tausender Beschwerden zurückgezogen und es wurde ein Verwaltungsverfahren gegen den Entzug angestrengt. Gegenstand des Verfahrens war wohl, dass Inkassounternehmen und auch Anwälte, die das Inkasso betreiben, nicht den Bestand einzelner Forderungen prüfen müssen und auch nicht können und von daher die Begründung für den Lizenzentzug ein zu harter Eingriff in die Berufsfreiheit wäre.

    So weit, so gut und auch nachvollziehbar, sofern es sich denn um einen gewöhnlichen Inkassodienstleister gehandelt hätte. Was das Gericht nicht zur Entscheidungsfindung hinzugezogen hat, wohl weil es den Sachverhalt nicht kannte, sind die folgenden Tatsachen:

    1. die DZI ist kein gewöhnlicher Inkassodienstleister, dem auch mal nicht bestehende Forderungen untergejubelt worden sind. Die DZI betreibt ihr Geschäft ….. Allein das Argument hätte wahrscheinlich auch nicht ausgereicht, um den Lizenzentzug endgültig zu begründen, aber das hätte vermutlich den Ausschlag geben können, denn
    2. beschäftigt die DZI in Person des jüngst zum Prokuristen berufenen Frank D. …. in ihren eigenen Reihen…..

    Wesentlicher als das, was in Berlin geschehen ist, wird das Strafverfahren in Frankfurt sein, denn hier geht es um den gewerbs- und bandenmäßigen Betrug. Anders als im Zivilverfahren, bei dem nur nach Sachvortrag entschieden wird, können in Strafverfahren auch Vermutungen zu Entscheidungen führen. Dann sollte das süße Klicken der Handschellen Musik in den Ohren all jener sein, die sich jetzt über dieses Urteil verwundert die Augen reiben.

    Anmerkung der Redaktion: hier wurde aus rechtlichen Gründen editiert wg. aktueller Abmahnpraxis

    26/08/2011
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  4. Anna sagt:

    Mir geht es genauso. Am 15.06.2011 erhielte ich auch eine „letzte Mahung“ von Content4U in Höhe von 101€ für den Jahreszugang bei Download-Service.de. Obwohl ich per Email bereits einen Widerruf geschrieben hatte, bekam ich Monate danach diese Mahnung per Post zugeschickt. In Februar diesen Jahres habe ich über Google „Skype“ gesucht und bin auf die Seite von Download-Service.de gelandet… UNGLÜCKLICHERWEISE!!! Da ich Skype schon mal herunterladen hatte und diese SW kostenlos im Netz zur Verfügung steht, habe ich mir dabei nichts gedacht als ich die Option „Download“ gedrückt habe. Plötzlich erschien ein Fenster mit der Aufforderung meine persönlichen Daten auszufüllen. Naiv von mir…. Überall in den Foren steht es drin dass Content4U Internetbxxxxx sind. Muss ich mir trotzdem Gedanken darüber machen und die Verbraucherzentrale kontaktieren?

    26/08/2011
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