Konsumer.info hatte einen Mann vor Ort im Gerichtssaal und konnte deshalb zuerst berichten:
Skandalöses Urteil beim Kammergericht hier: Verwaltungsgericht in Berlin zur DOZ Deutsche Zentralinkasso ergangen.
Zigtausende Verbraucher hatten gehofft, daß dem skandalträchtigen Unternehmen heute vom Gericht der Weg gezeigt und die Lizenz endgültig entzogen wird. Doch es kam anders, als erwartet.
Das Berliner Gericht erachtete die Inkassierforderungen der Inkasssofirma als legal und legitim.
Vor Gericht brachten die Verteidiger der Deutschen Zentral Inkasso vor, es würden noch rund 800.000 offene Forderungen gegenüber Verbrauchern bestehen die einen “Vertrag” abgeschlossen haben.
…Man müssse doch die gesetzliche Wirksamkeit von Verträgen berücksichtigen.
Setzen wir voraus, das jeder zweite Betroffene bezahlt, macht die DZI rund 40.000.000 (Millionen) Euro Kasse, was einer Lizenz zum Gelddrucken gleichkommt.
Daß das Verwaltungsgericht Berlin- das in meinen Augen eine bestehende Abzocke nun auch noch legitimiert, empfinde ich als einen Justizskandal erster Güte und einen Schlag ins Gesicht der betroffenen “Kunden” der Deutschen Zentral Inkasso.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig !
Wir sind schon gespannt, wie die Verbraucherschutzzentralen und Rechtsanwälte, die sich mit Abo-Abzocke befassen, kommentieren werden.
Hier die aktuelle Pressemitteilung des Berliner Kammergerichts hier Verwaltungsgericht vom 25.8.2011:
Pressemitteilung des Kammergerichtes Berlin: Der Widerruf der Registrierung einer Inkasso GmbH mit Sitz in Berlin durch die Präsidentin des Kammergerichts ist rechtswidrig. Nachdem im Jahre 2009 mehrfach Beschwerden über das Unternehmen eingegangen waren, widerrief die Präsidentin des Kammergerichts als zuständige Behörde die für die Tätigkeit des Unternehmens erforderliche Registrierung im Rechtsdienstleistungsregister. Der Bestand der eingezogenen Forderungen sei nicht geprüft worden, obwohl zumindest in bestimmten Einzelfällen hierzu Anlass bestanden hätte.
Das Unternehmen machte demgegenüber geltend, im Rahmen eines sog. ‚Mengeninkasso‘ sei ihm eine Einzelfallprüfung jeder geltend gemachten Forderung nicht möglich und auch nicht üblich. Eine solche Verpflichtung sehe das Rechtdienstleistungsgesetz zudem nicht vor.
Die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts hat der Klage stattgegeben. Die gesetzlichen Voraussetzungen für einen Widerruf der Registrierung im Rechtsdienstleistungsregister lägen nicht vor. Es sei nicht dauerhaft zu unqualifizierten Rechtsdienstleistungen zum Nachteil des Rechtsverkehrs gekommen. Nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz bestehe keine Verpflichtung, vor jeder Einleitung von Inkassomaßnahmen, etwa dem Versand eines Mahnschreibens, eine Einzelfallprüfung durchzuführen, ob die jeweilige Forderung auch bestehe. Die Klägerin habe dargelegt, dass sie eine Einzelfallprüfung dann vornehme, wenn sie auf Grund entsprechender Hinweise Anlass dazu habe. Soweit es im Einzelfall begründete Beschwerden gegeben habe, seien diese jedenfalls mit Blick auf den Geschäftsumfang kein Grund, von einer dauerhaft unqualifizierten Tätigkeit der Klägerin auszugehen. Zudem habe es die Präsidentin des Kammergerichts unterlassen, vor dem Widerruf zunächst ein milderes, weniger stark in das Grundrecht der Klägerin auf Berufsfreiheit eingreifendes Mittel, etwa eine Auflage, zu prüfen.
Gegen das Urteil ist ein Antrag auf Zulassung der Berufung bei dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zulässig.
Urteil der 1. Kammer vom 25. August 2011 (VG 1 K 5.10)
Siehe auch Artikel auf Konsumer.info
Kommentar von facto24:
Bei diesem Urteil geht es um die Lizenz und deren Rechtmässigkeit von der Firma Deutsche Zentral Inkasso. Hier hat diese Firma (vorläufig) gewonnen und darf weiter inkassieren.
Mit der Rechtmässigkeit von Abofallen hat das Urteil nichts zu tun.
In Kürze hat Herr Burat eine Gerichtsverhandlung in Frankfurt am Main, wo er wegen Betrug etc. angeklagt ist und hier werden die Karten neu gemischt.
Was bedeuted dies für Verbraucher, die in Abofallen getappt sind und hierfür nicht bezahlen möchten ?
Die Verbraucherzentralen raten abzuwarten und sich nicht unter Druck setzen zu lassen.
Sehen Sie inzwischen, was Akte2011 hierzu zusammengetragen hat:
Mir ging es ganz genauso!!! Ich bin froh, dass ich nicht alleine damit dastehe. Allerdings jetzt schon solange her, dass ich nicht mehr machen kann.
Auch ich habe 2010 bei Outlet.de versucht,mir die Produkte anzuschauen, dazu musste ich mich anmelden , bekam ein Passwort, mit dem ich nicht auf diese Seite gekommen bin, also habe ich es gelassen und mich nie eingeloggt. Ca. 1 Std. später habe ich einen Rückruf per Mail veranlasst, bekam aber dazu keine Antwort (Fa. Thomas Franko), als ich dann 3 Tage später immer noch keinen Rückantwort/Bestätigung hatte, habe ich meinen Widerruf sofort per Einschreiben Rückschein veranlasst. Alles noch in der Widerrufsfrist. Die Popst wurde auch abgeholt, dafür habe ich Namen und Beweis , aber anstatt mir die Sofortige Kündigung zu bestätigen bekomme ich seit dem ständig Mahnunggen, die jetzt bei 159,-€ liegen.
Ich weiß das ich alles getan habe und auch in der rechtlichen Widerrufsfrist gehandelt habe , so dass ich nicht bezahlen werde. Ich finde es nur eine Frechheit, das man solchen Verbrechern nicht das Handwerk legt – es ist wirklich ein Skandal.
Ich rate nur jedem, bezahlt nicht. Es wäre doch mal gut wenn jemand eine Sammelklage gegen diese Firma und die Zentralinkasse anstrebt, ich denke es würden sich Tausende beteiligen , sonst wird ja nie Ruhe in dieser Sache.
Mir ging es ähnlich. Ist schon krass, was man sich heutzutage alles gefallen lassen muss bzw. erstaunlich, dass solche Menschen so oft und lang damit durch kommen. Kann ich einfach nicht verstehen.
Die Abzocker einschließlich ihres Krefelder Anwalts bejubeln, was da in Berlin geschehen ist, während sich Verbraucherschützer und Antiabzocker verwundert die Augen reiben. Aber was ist denn eigentlich geschehen?
Eine Inkassolizenz wurde angesichts tausender Beschwerden zurückgezogen und es wurde ein Verwaltungsverfahren gegen den Entzug angestrengt. Gegenstand des Verfahrens war wohl, dass Inkassounternehmen und auch Anwälte, die das Inkasso betreiben, nicht den Bestand einzelner Forderungen prüfen müssen und auch nicht können und von daher die Begründung für den Lizenzentzug ein zu harter Eingriff in die Berufsfreiheit wäre.
So weit, so gut und auch nachvollziehbar, sofern es sich denn um einen gewöhnlichen Inkassodienstleister gehandelt hätte. Was das Gericht nicht zur Entscheidungsfindung hinzugezogen hat, wohl weil es den Sachverhalt nicht kannte, sind die folgenden Tatsachen:
1. die DZI ist kein gewöhnlicher Inkassodienstleister, dem auch mal nicht bestehende Forderungen untergejubelt worden sind. Die DZI betreibt ihr Geschäft ….. Allein das Argument hätte wahrscheinlich auch nicht ausgereicht, um den Lizenzentzug endgültig zu begründen, aber das hätte vermutlich den Ausschlag geben können, denn
2. beschäftigt die DZI in Person des jüngst zum Prokuristen berufenen Frank D. …. in ihren eigenen Reihen…..
Wesentlicher als das, was in Berlin geschehen ist, wird das Strafverfahren in Frankfurt sein, denn hier geht es um den gewerbs- und bandenmäßigen Betrug. Anders als im Zivilverfahren, bei dem nur nach Sachvortrag entschieden wird, können in Strafverfahren auch Vermutungen zu Entscheidungen führen. Dann sollte das süße Klicken der Handschellen Musik in den Ohren all jener sein, die sich jetzt über dieses Urteil verwundert die Augen reiben.
Anmerkung der Redaktion: hier wurde aus rechtlichen Gründen editiert wg. aktueller Abmahnpraxis
Mir geht es genauso. Am 15.06.2011 erhielte ich auch eine „letzte Mahung“ von Content4U in Höhe von 101€ für den Jahreszugang bei Download-Service.de. Obwohl ich per Email bereits einen Widerruf geschrieben hatte, bekam ich Monate danach diese Mahnung per Post zugeschickt. In Februar diesen Jahres habe ich über Google „Skype“ gesucht und bin auf die Seite von Download-Service.de gelandet… UNGLÜCKLICHERWEISE!!! Da ich Skype schon mal herunterladen hatte und diese SW kostenlos im Netz zur Verfügung steht, habe ich mir dabei nichts gedacht als ich die Option „Download“ gedrückt habe. Plötzlich erschien ein Fenster mit der Aufforderung meine persönlichen Daten auszufüllen. Naiv von mir…. Überall in den Foren steht es drin dass Content4U Internetbxxxxx sind. Muss ich mir trotzdem Gedanken darüber machen und die Verbraucherzentrale kontaktieren?