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  1. lieber anonym sagt:

    Hier steht auch noch etwas zum oben erwähnten Urteil des Thüringer Oberlandesgerichts AZ: 9 W 517/10 – der Anwalt dort meint: alles halb so schlimm!

    Und das mit dem „Jubelblog“ wird doch nur gemacht, dass man bei Googeln nach outlets.de und IContent nicht immer nur Schlechtes findet. Komischerweise schreiben da auch alle mit vollem Namen – voll internettypisch! Und das Wörtchen „dass“ können Sie auch nur mit einem „s“ schreiben. Und. Und. Und…

    29/04/2011
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