23 Kommentare bisher. Was sagst du dazu?

  1. Simsim sagt:

    Hallo,

    Danke für diesen sehr informativen Artikel. Ich habe bei einem kostenpflichtigem Online Sprachportal erfolgreich eine Rückerstattung beantragt.

    Jetzt werde ich schauen ob das auch bei einem führenden Cloudservice klappt. Lasse euchs wissen.

    08/01/2015
    Antworten
    • Simsim sagt:

      Der Cloudservice hat leider keine Erstattung bewilligt und verweist auf seine AGBs.

      13/01/2015
      Antworten
  2. Horst sagt:

    Hallo Hans,

    Sie bringen da was ziemlich durcheinander. Komischerweise verstehen Sie alles ganz genau Gegenteilig:

    “… Nun habe ich gerade gelesen, dass die Widerspruchsfrist dann in Kraft tritt, wenn beide Vertragspartner ihre Einwilligung gegeben haben ..“

    FALSCH !

    Die Frist erlischt nicht, wenn beide Vetragspartner Ihre Einwilligung geben, sonst müsste Sie sich ja nur der weigern dem Einzuwilligen….Unlogisch oder ?

    Die Frist tritt erst in Kraft wenn BEIDE Vertragspartner ihre Leistung erfüllt haben.

    D.h. erst wenn der auch der Händler eine Ware vollständig und erfolgreich geliefert hat und die Leistung erfüllt wurde. Das ist nicht der Fall bei Dienstverträgen, die eine Laufzeit haben, die über 2 Wochen gehen. Sonst würde ja die Frist automatisch und vor Erfüllung der Leistung ABLAUFEN.

    16/08/2013
    Antworten
  3. Hans sagt:

    Hallo,

    ich hoffe, auch wenn das Thema schon von 2011 ist, darf ich hier mitteilen, dass ich von GMX zu einem Vertrag (Promail) gezwungen werden soll, den ich nicht will. Ich habe eine erste Mail (Begrüßung) am 20.07.2013 bekommen, am 21.07. einen Widerrufschreiben geschickt und die Antwort bekommen, die 14tägige Widerspruchsfrist sei schon vorbei, da ich angeblich vor drei Monaten auf ein Button geklickt habe und damit kostenlos ProMail testen konnte. Nun habe ich gerade gelesen, dass die Widerspruchsfrist dann in Kraft tritt, wenn beide Vertragspartner ihre Einwilligung gegeben haben ( jetzt soll ich für ein Jahr dieses ProMail nutzen).

    Grüße Hans

    25/07/2013
    Antworten
  4. Toni sagt:

    Lieber Mattihas,

    ich schloss am 3.3.2013 mit Zap-Hosting.com einen Gameserver-Vertrag. Es dauerte über 1 Tag (erst durch Supportanfrage) bis überhaupt irgendetwas nutzbar war. Fast nichts womit geworben wurde funktionierte.. bzw funktionierte Ordnungsgemäß. Vehicle-Spawn (Fahrzeuge an der Spielerposition einfügen) sollte nach Missionsrestart oder Serverrestart funktioneren… tuts nicht. Es hat 1x funktioniert. Der Server der eigentlich dauerhaft Online sein sollte schaltete sich selbst andauernd ab und musste neu gestartet werden (jeder Startvorgang beansprucht auf Zap-Hosting mindestens 25 Minuten – 45 Minuten) . Bei anderen Anbietern zum Vergleich MAX. 5 Minuten. Trotz Serverneustart änderte sich nichts, obwohl es eingestellt worden ist. Wir entschieden uns, da alles nicht so wirklich funktionierte wie es sollte, vom Vertrag zurückzutreten.

    Am 7.3.2013 widersprachen wir dem Vertrag mit folgendem Text:

    …..

    Für mich als Verbracher steht fest:
    1. Wie kann mein Widerrufsrecht überhaupt erlöschen OBWOHL ich die Zugangsdaten ja nutzen MUSS weil ich sonst das Produkt/die Dienstleistung überhaupt nicht Prüfen kann.. Deswegen ist das schon einmal schwachsinn. Ich könnte mir auch ne Seite machen, etwas anbieten und der Verbraucher bekommt nur die hälfte von dem, was er wollte..

    2. Ich konnte die Dienstleistung nicht im vollen Umfang nutzen.
    3. Zap-Hosting arbeitet anscheind wie freenetSingles.
    4. Als Kunde fühlt man sich beschissen und abgezockt, denn wie aus der Antwort des Supports zu entnehmen ist, habe ich kein Anspruch auf Rückzahlung meines Geldes.

    Soviel zu meiner Thematik.

    Lieben Gruß

    editiert vom Admin

    Grund: zuviele private Daten

    08/03/2013
    Antworten
  5. Lars sagt:

    Hallo,

    ich habe eine Frage. Vor kurzem habe ich einen Vertrag mit toptip.net Abgeschlossen. Diese haben in Ihrer AGB folgenden Text drin:
    Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten
    auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr
    Widerrufsrecht ausgeübt haben.

    Nachdem mir der Vertrag überhaupt nicht passt, da eine Domain Übernahme nur möglich mit einen neuen Vertrag ist und nicht zusätzlich auf dem Webspace gelegt werden kann, habe ich meine Vertrag Widerrufen. Mit ein Grund war auch eine Email die mir sehr unseriös war.

    Also Brief abgeschickt und bestätigung per Mail bekommen das der Vertrag gekündigt wurde.
    Sollte es nicht heißen das der Vertrag Widerrufen ist?

    Ich habe bis jetzt noch keine Rückzahlung bekommen und sonst auch keine einzige Nachricht mehr.

    Ich hoffe Ihr könnt mir sagen ob ich mein Geld wieder sehen werde oder nicht.

    MfG

    Lars

    27/01/2013
    Antworten
    • Mathias sagt:

      Hallo Lars,

      leider dürfen wir von facto24 keine individuelle Rechtsberatung machen, weil wir keine Rechtsanwälte sind und auch nicht haften können.

      Für Deine Spezialfrage wende Dich bitte an einen Rechtsanwalt.

      27/01/2013
      Antworten
  6. maja sagt:

    Hallo Mathias

    Ich habe Parship nochmal geschrieben. Ihnen mitgeteilt das ich weder eine Nachricht versenden noch bekommen habe. Darum möchte ich von dem 14 Tage Wiederrücktrittsrecht gebrauch machen und vom Vertrag zurücktreten. Sie haben mir darauf geschrieben. Das sei nicht möglich aber sie kommen mir entgegen und ich muss nur die hälft zahlen. Statt 200.- und irgendwas nur noch 109.-
    Bitte Mathias, sage mir nur als Freund soll ich daruf eingehen?

    26/10/2012
    Antworten
    • Mathias sagt:

      Liebe Maja,

      ich habe doch bereits gesagt, daß ich keine Rechtsberatung machen darf, weil ich kein Rechtsanwalt bin.

      Wenn ich eine Rechtsschutzversicherung hätte, würde ich in diesem Fall zum Anwalt gehen.

      Ansonsten weiß die Verbraucherzentrale einen Rat.

      Sorry

      Mathias

      26/10/2012
      Antworten
  7. maja sagt:

    Lieber Matihas

    Wenn ich es richtig durchgelesen habe bin ich ihm recht. Soll ich einen Anwalt nehmen?

    Lieber Gruss Maja

    24/10/2012
    Antworten
  8. maja sagt:

    sehr geehrte damen und herren

    Sehr geehrte Damen und Herren
    Ich habe am 19.10.12 ein Vertrag für 6 Monate bei Parship gemacht. Heute schrieb ich eine Kündigung, weil ich kein einzigen Partnervorschlag auch nicht noch irgend eine Nachricht bekam. Parship schrieb mir heute ich könnte nicht kündigen. Habe ich nicht ein 14 Tägiges Rücktritt Recht?

    Für ihre Hilfe währe ich ihnen sehr dankbar.

    Für ihre hilfe herzlichen dank im voraus.

    24/10/2012
    Antworten
    • Mathias sagt:

      Hallo Maja,

      leider dürfen wir keine Rechtsberatung machen, weil wir keine Rechtsanwälte sind und nicht für unsere Auskünfte haften können.

      Lies doch nochmal den Artikel genau durch

      LG

      Mathias

      24/10/2012
      Antworten
    • Toni sagt:

      Liebe Maya,

      ich weise dich mal darauf hin, nur der Richtigkeitshalber, dass eine Kündigung und ein Widerruf 2 unterschiedliche paar Schuhe sind. Das heißt, wenn du einen Brief schickst worin du sagst, dass du Kündigst, dann ist das was ganz anderes als wenn du sagst du Widerrufst.

      Die Antwort von Paarship klingt daher plausibel, wenn du in etwa geschrieben hast: …ich kündige mit sofortiger Wirkung….

      denn:

      Wenn du einen Vertrag von Tag 1 eingegangen bist, mit der Dauer von 6 Monaten, dann könntest du ja eh erst zum Tag 180 Kündigen. Daher die Antwort, dass du an z.b. 2 noch nicht Kündigen kannst.

      Anders wäre es wenn du schreibst: ….Ich widerrufe meinen Vertrag mit sofortiger Wirkung…

      denn

      Damit Stornierst du sozusagen den geschlossenen Vertrag wegen Grund x und der Vertrag kommt praktisch über die Laufzeit von 6 Monaten nicht zustande.

      Man muss allerdings immer auf die Widerrufsfristen achten.

      Das war jetzt keine Rechtsbelehrung oder Rechtshilfe, sondern nur ein Tipp wo da jetzt der Fehler war 🙂 auch wenn es sich vllt schon geklärt hat.

      Lieben Gruß

      08/03/2013
      Antworten
  9. Sandra sagt:

    Hallo Mathias,
    ich habe mich dummerweise auf dieser website model.de registriert und habe garnicht gelesen das es kostenpflichtig ist. Wollte auch nichts deren Angebote nutzen, sondern einfach nur aus Lust & Laune bisschen herumgeschaut. Nun habe ich eine Rechnung erhalten, dass ich 60 € zahlen muss, da ich innerhalb dieser 2 Wochen nicht von dem Vertrag zurück getreten bin. Habe auch bis zu diesem Zeitpunkt meine E-mails nicht gecheckt und wusste auch garnicht das ich mich da auf einen Vertrag eingelassen habe und nur 2 Wochen Zeit hatte zurück zu treten. Nun weiss ich garnicht was ich tun soll. Würde mich um Antwort freuen
    LG Sandra

    22/03/2012
    Antworten
    • Mathias sagt:

      Hallo Sandra!

      Leider darf ich keine Rechtsberatung machen und muss Dich mit Deinem Problem an die Verbraucherzentrale oder an einen Rechtsanwalt verweisen

      22/03/2012
      Antworten
  10. zen sagt:

    Hallo,

    ab wann ist also ein Vertrag vollständig erfüllt?
    Wenn bezahlt wurde, oder wenn die gesamte Dienstleistung erbracht wurde?
    Ich hab das jetzt so verstanden, dass wenn die Vertragsdauer abgelaufen ist … also die gesamten 14 Tage zur Verfügung stehen. Ansonsten hat man ja bei Vorkasse gar keine Chance, das Recht zu nutzen und zu „testen“.

    Klar, für in Anspruch genommene Leistungen muss man zahlen, aber gerade bei Jahres-Verträgen müssten die 14 Tage doch voll gelten, oder?

    29/11/2011
    Antworten
  11. Oliver sagt:

    Hallo Mathias
    Ich habe im Internet einen Vertrag abgeschlossen (Spiele server gemietet). Diesen habe ich am 14.11.2011 abgeschlossen. Am 15.11.2011 konnte ich dieses auch nutzen und am 20.11.2011 wurde das Geld abgebucht. Nun habe ich aber am 21.11.2011 meinen Vertrag Widerrufen und es kam folgende Antwort:

    „….die Leistung steht Ihnen bereits seit 11 Tagen zur Verfügung und wurde von Ihnen genutzt. Ein Widerruf ist daher nicht mehr möglich….“

    Geht das? Oder was soll ich jetzt tun?
    Gruß

    29/11/2011
    Antworten
    • Mathias sagt:

      Es tut uns leid, aber diese Anfrage geht in den Bereich Rechtsauskunft – und die dürfen wir leider nicht erteilen… – aber häufig kann man in ähnlichen Fällen doch eine einvernehmliche Regelung finden; so z.B. daß nicht alles bezahlt werden muß.

      29/11/2011
      Antworten
  12. Andreas sagt:

    Hallo Matthias,
    Hab noch eine Seite für dich, leider bin ich davon betroffen.
    Hab schon 2 mal Widerrufen aber bekomme immer die selbe Antwort (siehe unten)
    Muß ich mir jetzt nen Anwalt nehmen ?

    Grüße
    Andreas

    10/08/2011
    Antworten
    • Mathias sagt:

      Leider ja – ohne Anwalt kommst Du da kaum mehr raus

      10/08/2011
      Antworten
  13. Stephen Manuel sagt:

    Genau so was ist mir mit Ruflotse.de passiert… Originaltext aus der Antwort nach der Beschwerde das abgebucht wurde obwohl die 14 Tage eingehalten wurden:

    wir haben auf Ihren Wunsch vor Ende der Widerrufsfrist mit der
    Ausführung der beauftragten Leistung begonnen. Ein Widerruf Ihres
    Auftrages ist uns nicht mehr möglich. Bitte beachten Sie dazu unsere
    Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Hinweise zum
    Widerrufsrecht:
    „Das Widerrufsrecht erlischt (§312d III BGB) bereits vor Ablauf der
    Widerrufsfrist wenn Ruflotse durch ausdrückliche Zustimmung des Kunden
    oder durch den Kunden selbst bereits mit der Ausführung der
    Dienstleistung begonnen hat.“
    Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass uns die Stornierung Ihres
    Auftrags nach den hier bereits getätigten Aufwendungen nicht mehr
    möglich ist.

    Was für ein Abzockverein!

    26/05/2011
    Antworten
    • Mathias sagt:

      Hallo Stephen,

      kannst Du das bitte naeher erklaeren ? Wo ist da die ‚Abzocke‘ ??

      Gruss

      Mathias

      Redaktion

      27/05/2011
      Antworten
    • zen sagt:

      Die haben zumindest falsch zitiert, oder wurde das vor kurzem geändert?

      bei mir steht das in dem genannten Paragraphen…

      (3) Das Widerrufsrecht erlischt bei einer Dienstleistung auch dann, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers vollständig erfüllt ist, bevor der Verbraucher sein Widerrufsrecht ausgeübt hat.

      29/11/2011
      Antworten

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