Neues Urteil gegen outlets.de der “I Content GmbH”

Rechtsanwalt K. , teilte folgendes mit: Der Bundesverband der Verbraucherzentrale klagte, und das Landgericht Frankfurt urteilte zur Abofalle  “Outlets.de

“Die Gestaltung der Webseite von outlets.de lässt für den normalen Verbraucher nicht zwingend erkennen, dass die angebotenen Dienste entgeltlich sind.”

Dies ist sehr wichtig für die Kostenfallenopfer von outlets.de, da nunmehr schon das zweite Gericht feststellte, dass die Webseite von outlets.de nicht so gestaltet ist, dass die Verbraucher hier auf eine entgeltliche Leistung schließen müssten. Wir verweisen nochmals auf die Entscheidung des AG Leipzig in welcher ähnlich argumentiert wurde.

Weiterhin hat das Gericht geurteilt,

“dass die Vorleistungspflicht von 96 € Jahresbeitrag unwirksam ist…”

Dass heisst, die allgemeine Geschäftsbedingungen die outlets.de verwendet, hält das Gericht für unwirksam.

das Gericht urteilte auf Seite 8 der Entscheidung:

“Die Preisangabe der beanstandeten Webseite ist nicht leicht erkennbar. Gleichzeitig wird der angesprochene Verkehr über die Entgeltlichkeit der angesprochenen Dienstleistung in die Irre geführt“.

Das Urteil des Landgericht Frankfurt vom 17.06.2010 trägt das Aktenzeichen

( Az.: 2-03 O 556/09 )

zur Internetfalle outlets.de des Tomas Franco und anderen Abofallen hat der Anwalt ein Video gemacht und ins Netz gestellt:

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38 Antworten auf Neues Urteil gegen outlets.de der “I Content GmbH”

  1. Marianne sagt:

    Habe auch am 13. April 2011 die Zahlungsaufforderung erhalten. War sehr erstaunt, da ich mich nur als Kunde registrieren wollte und mir nicht bewusst war, etwas zu kaufen. Bei allen großen Anbietern wie Amazon und co. ist so etwas völlig ausgeschlossen!
    Habe im Mai 2011 die letzte Mahnung erhalten und seither nichts mehr von denen gehört! Ich werde auf jedenfall nicht zahlen!

    • Schönherr sagt:

      Hallo Marianne und hallo ihr da draußen!
      Seit Oktober 2010 bin ich im “Club”. Ich habe einmal widersprochen (Einschreiben) und dann alle Schreiben ignoriert. Was aber heute von der DIG / Deutschen Internetinkasso GmbH kam, ist der Oberhammer! Ich zitiere ein Stück:
      …” nach eingehender Prüfung können wir ausgewählten Kunden … die einmalige Gelegenheit mit einem Vergleichsangebot in Höhe von 50Euro … geben.. ”
      Wenn ich also bis zum 2.10. 12 die Nerven verliere, komme ich mit der Zahlung von 50 Euro raus! Alle Forderungen wären damit abgegolten. Das ist doch mal was anderes! Wer, außer mir hat denn noch so ein “Friedensangebot ” bekommen?

  2. CB sagt:

    Habe heute auch Post von der Fa.Icontent bekommen.Jetzt wollen sie 159,73 Euro. Habe aber seid Mai 2010 nichts mehr von diesen Vxxxxx gehört. werde jetzt nicht reagieren und in der Zukunft auch nicht. Die können mich mal.

  3. juni sagt:

    habe heute von dergeutschen zentral inkasso post bekommen,wollen 155 .11euro das geht jetzt schon seit jan.2011.hatte schon auf vorherige rechnungen wiederspruch eingelegt,kam aber nichts-das war im sommer und jetzt geht der ganze mist wieder vonvorn los.werde doch mal zur polizeigehen.

  4. Reingefallen sagt:

    Hallo,

    auch ich bin auf die Seite outlets.de reingefallen. Nachdem ich die ersten Mahnungen bekommen habe, wurde ich tatsächlich eingeschüchtert und habe gezahlt. Nun trat das sog. 2. te Vertragsjahr in Kraft und es ging wieder los, dass ich Briefe und Mahnungen bekam. Da ich mich in der zwischenzeit jedoch informiert hatte um welche Form von Abzock-Firma es sich hier handelt, hatte ich jetzt auch beschlossen, stur zu bleiben. Vergangenen Wocjhe habe ich jedoch Post vom Inkasso bekommen. Wie soll ich mich nun verhalten? Laut Verbraucherschutzzentrale soll ich immer noch hart bleiben und nicht zahlen, auch wenn ich vergangenens Jahr bereits gezahlt habe. Habe ich durch die erste Zahlung bereits den Vertrag in der bestehenden Form akzeptiert?

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