Deine Meinung

  1. Stefan Jost sagt:

    Und für die Schweiz: Eine formlose Austrittserklärung an die zuständige Kirchenvorsteherschaft des Wohnortes senden. Der Kirchenaustritt ist auf rein schriftlichem Weg möglich, ein rechtsgültig unterzeichneter Austritts-Brief genügt. Einwohneramt bzw. Steueramt müssen entsprechend den staatskirchenrechtlichen Rahmenbedingungen direkt durch die Kirche über den Kirchenaustritt informiert werden.

    20/02/2011
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  2. Maria G. sagt:

    Über dieses Thema könnte man noch viel mehr schreiben, aber dieser Beitrag bringt das richtig auf den Punkt.

    25/11/2010
    Antworten

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