eigener Bericht (MKH)
User die in eine Abofalle getappt sind, danach jedoch schlau genug waren die angemahnten Kosten nicht zu bezahlen, haben gefragt, wann die Ansprüche von Abofallenbetreibern eigentlich „offiziell“ verjährt sind.
Antwort: Grundsätzlich verjähren solche Ansprüche nach drei Jahren. Eine Verjährungsfrist beginnt jedoch immer erst zum Ende des Jahres, in welchem eine solche Forderung entstanden ist.
Das selbe ist mir auch passiert.Ich habe ein Gedicht im Web gesucht,mich nicht eingeloggt,und nach 3Monaten (heute)kam eine Rechnung von 96 Euro.Ich habe denen gleich geantwortet das ich auf keinen Fall bezahlen werde.Kann da noch etwas kommen?
Leider bin auch ich ( Altgeboren) bei der Suche Songtexte mit der Firma Webtains.de,reingefallen. Angeblich habe ich einem 2 Jahresvertrag zugestimmt Nach einer entsprechenden Zahlungsaufforderung v. deren Buchhaltung habe ich unter “ Vorbehalt “ eine Überweisung in Höhe von 96.00 Euro als Abschlag für das erste Jahr vorgenommen. Gleichzeitig habe ich per Mail u. Fax allem wiedersprochen, was ich angeblich in diesem Zusammenhang akzeptiert habe sowie diese angeblichen Vertäge gekündigt.Auch habe ich denen untersagt, meine Daten in irgendeiner Form weiter zu geben und verlangt, alle meine pers.Daten zu löschen.
Was raten Sie mir, weiter zu tun?
Freundliche Grüße Kurt Wolf, Rentner
Übrigens habe ich keine Leistungen in Anspruch genommen,da ich, offenbar zu spät,nach Aufforderung einen vorgegebenen Code einzugeben mißtrauisch wurde und den Vorgang abgebrochen habe. Hätte vorher schon den Vertr.akzeptiert!